Schon am 27. April wollte ich Anzeige gegen Richterin D. und Staatsanwältin A. wegen Strafvereitelung im Amt, Hochverrat und andere einschlägiger Paragraphen erstatten. Bei der Polizei hatte ich aber erst einmal einen Kampf. Der Polizistin, die ich unten stehende vorverfasste Anzeige vorlegte, wollte das partout nicht als gültige Anzeige gelten lassen und weigerte sich sprichwörtlich mit Händen und Füßen sie aufzunehmen. Vielmehr versuchte sie mit allen Mitteln mich zum Verlassen der Polizeistation zu bewegen. Erst als ich Sie dann um ihren Namen bat und ihr sagte, gut, dann gehe ich halt erst mal gegen Sie vor, ging sie schnurstracks mit meinem Schreiben zu ihrem Vorgesetzen und beriet sich mit ihm. Nach geraumer Zeit kehrte dieser, Herr H., zurück und sagte, er könne die Anzeige aufnehmen, doch nicht jetzt. Er gab mir einen Termin für Dienstag Nachmittag 1.4.2025 um 16 Uhr. Er gab dann die Sache an eine Kollegin weiter, mit der ich mich am Mittwoch 2.4. traf. Dort habe ich mit der kooperativen Polizisten zusammen noch etwas ausführlich formuliert und folgendes Schreiben hinzugegeben:
Anzeige gegen Richterin D. und Staatsanwältin A. am Amtsgericht Ingolstadt.
Ich habe in meinem Einspruch zum Strafbefehl der angeblichen Beleidigung gegen Herrn Wanderwitz eine eklatante Volksverhetzung mit vielfacher Todesfolge zur Sprache gebracht mit der Bitte, dass dieser Volksverhetzung nachgegangen wird und etwas dagegen unternommen wird. Richterin Dumler und Staatsanwältin Amler haben bestätigt, dass Sie meinen Ausführungen zur Kenntnis genommen haben.
Richterin Dumler und Staatsanwältin Amza sind jedoch bisher nicht zur Tat geschritten. Das heißt, sie haben nichts gegen diese eklatante Volksverhetzung unternommen. Ich zeige Richterin Dumler und Staatsanwältin Amza deswegen wegen Strafvereitelung im Amt oder, welche Paragraphen in diesem Fall auch immer anzuwenden sind, an.
Bei der eklatanten Volksverhetzung handelt es sich darum, dass in einer angeblichen Religion in Deutschland ein nach deutschen Gesetzen Schwerstverbrecher als bester aller Menschen und nachzustrebendes Vorbild verehrt wird, was zur Folge hat, dass regelmäßig Anhänger dieser angeblichen Religion mit Berufung auf die Lehre dieses Schwerstverbrechers, Stichwort „Alluha Akbar“, die abscheulichsten Verbrechen mit vielfachen Todesfolgen für die Bürger unseres Landes nach dem Vorbild ihres „besten aller Menschen“ der nach unseren Gesetzen als Schwerstverbrecher einzustufen ist, vollbracht werden. Es wäre die Aufgabe von Richterin Dumler und Staatsanwältin Amza diesen aktuellen vielfältigen Volksverhetzungen an verschiedenen Orten in Deutschland nachzugehen und sie zu unterbinden, anstatt eine drittklassige wenn überhaupt Beleidigung zu verfolgen.
Wahrscheinlich müsste man die beiden Damen sogar wegen Hochverrats anklagen, weil Sie offensichtlich die Scharia als dem Grundgesetz und sonstigen deutschen Gesetzen übergeordnet betrachten. Das zu entscheiden überlasse ich aber gerne einer gesetzestreuen deutschen Justiz.
In Deutschland kann kein Schwerstverbrecher der sich der x-fachen Vergewaltigung, der Kinderschändung, des Massenmordes, des Massenmordes an Juden, des Terrors, der Kriegstreiberei, des Auftragsmordes, der Vielweiberei (bis zu 15 Frauen gleichzeitig), der Räuberei, der Bandenführung, des Betruges etc. etc. schuldige gemacht hat, der beste aller Menschen sein, dem es gilt nachzufolgen und der nicht kritisiert werden darf.
Zumal da dieses verantwortungslose Treiben bereits zu vielen Toten unter den hier Lebenden geführt hat, wo ein unmittelbarer Zusammenhang zu diesem verfassungswidrigen Treiben unwiderleglich besteht!
Ingolstadt, 27.03.2025
Bernd Prokop, Neuburger Str. 16, 91809 Wellheim
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