Bernd Prokop
Neuburger Str. 16
91809 Wellheim
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Mobil: 015775955397
An das
Landgericht Ingolstadt

  1. Strafkammer
    Auf der Schanz 37
    85049 Ingolstadt

Aktenzeichen: 1 4 NBs 38 Js 20705/24
Az. AG Ingolstadt: 4 Cs 38 Js 20705/24

In der Strafsache gegen
Bernd Prokop, geb. 06.11.1964 in Wellheim, wohnhaft: Neuburger Straße 16, 91809 Wellheim

Antrag nach § 346 Abs. 2 StPO
Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Beschluss der 4. Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt vom 05.07.2025 (zugestellt am 11.7.2025) stelle ich hiermit gemäß § 346 Abs. 2 StPO

den Antrag, die Entscheidung des Revisionsgerichts herbeizuführen.

Begründung:
Die Entscheidung, meine Revision als unzulässig zu verwerfen, beruht ausschließlich auf § 345 Abs. 2 i. V. m. § 346 Abs. 1 StPO, da die Revisionsbegründung nicht durch einen Verteidiger oder schriftlich zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt wurde.

Ich beantrage die Prüfung durch das Revisionsgericht mit der Begründung, dass diese Formanforderung im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 103 Abs. 1 GG in meinem Fall eine unverhältnismäßige Hürde darstellt.
Die Revision wurde frist- und formgerecht eigenhändig begründet. Eine anwaltliche Vertretung ist mir nachweislich faktisch nicht möglich gewesen.
Außerdem bin ich als Betroffener rechtlich hinreichend gebildet (Dipl. Kfm. tätig u.a. als Übersetzer und Verleger).

Ich bitte daher um eine richterliche Entscheidung im Sinne des rechtlichen Gehörs.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Prokop
Wellheim 16.07.2025

Anlage: Nachweise über anwaltliche Beratung durch Kanzlei Kremer & Weiss. Frau Kremer hat empfohlen, keine Revision einzulegen, da die anwaltliche Vertretung bei einem spezialisierten Anwalt teurer werde als die Strafe. Sie selbst könne die Revision nicht begründen. Frau Kremer setzte mir ein Revisionsschreiben auf, das ich unterschrieb und einwarf.
Erst als ich erfuhr, dass sich Herr Wanderwitz bereits 2017 durch diverse öffentlich publik gewordene mindestens gleichwertige Politikerbeleidigungen (https://www.tagesspiegel.de/politik/ein-cdu-mann-der-afd-politiker-nazis-nennt-7229296.html) hervorgetan hatte, entschied ich mich, gegen diese Ungleichbehandlung und im Grunde Verhöhnung durch die Ingolstädter Justiz weiter vorzugehen.
Nach vielen Ablehnungen bei Ingolstädter Kanzleien bekam ich am 26.6.2025 eine Zusage von Gietl & Kollegen mit Termin am 30. Juni 11 Uhr. Am 30. Juni wurde ich von Gietl & Kollegen informiert, dass das doch nicht ihr Rechtsgebiet sei. Frau RA Kremer empfahl mir anschließend Herrn Dr. Schüttrumpf (Kanzlei DMS München). Einige Stunden später erhielt ich auch von dort eine Ablehnung (siehe Nachweis). Frau Kremer lehnte es ab, zumindest das, was ich selbst mit Hilfe von KI erarbeitet hatte, zu unterschreiben und mich so wenigstens zu unterstützen. Sie war nicht einmal bereit, weiter mit mir zu kommunizieren. Das wurde mir am 3. Juni 14:00 Uhr von ihrer Kanzlei mitgeteilt (keine freien Kapazitäten).