Absender:
Bernd Prokop
Neuburger Straße 16
91809 Wellheim
E-Mail: beprop@gmail.com
Telefon: 0157 75955397

Empfänger:
Generalstaatsanwaltschaft München
Nymphenburger Straße 16
80335 München

Datum: 24.7.2025

Betreff:
Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) sowie
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberstaatsanwalt Dr. Kaczynski, Staatsanwältin Flavia Emilia Amza und Richterin Christina Amelie Dagny Dumler (Amtsgericht Ingolstadt)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) gegen die o. g. Personen sowie Dienstaufsichtsbeschwerde wegen mutmaßlicher Dienstpflichtverletzungen im Zusammenhang mit meiner am 27.03.2025 erstatteten Strafanzeige und den in meiner Berufungsbegründung untergebrachten zahlreichen Anzeigen.

Die Anzeigen richteten sich u. a. gegen öffentlich wirkende politische Amtsträger sowie gegen journalistische und institutionelle Akteure, die in meiner begründeten Auffassung den Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB), der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 GG) sowie anderer strafrechtlich relevanter Handlungen erfüllen.

Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat meine umfangreich begründete Anzeige vom 27.03.25 mit Verfügung vom 10.06.2025 ohne Ermittlungen abgelehnt. Diese Entscheidung wurde mit Schreiben von Oberstaatsanwalt Dr. Kaczynski ausdrücklich bestätigt. Dabei wurde übersehen oder ignoriert, dass ich in meiner Berufungsbegründung und weiteren Schriftsätzen konkrete Sachverhalte, Webseiten, Namen und Straftatbestände benannt und umfangreiche Belege angeführt habe (Siehe dazu auch meine Einspruchsbegründung gegen den Strafbefehl wegen Beleidigung sowie meine Berufungsbegründung).

Begründung der Strafanzeige:

Die Staatsanwaltschaft hat trotz substantiierter und mit Beweismitteln belegter Hinweise offensichtlich strafbare Inhalte und Taten nicht verfolgt.

Die Begründung von Herrn Dr. Kaczynski suggeriert, es handele sich bei den zur Anzeige gebrachten Vorgängen lediglich um „Bewertungen“ meinerseits. Dies ignoriert:

  • die Benennung konkreter Täter und Taten
  • dass meine „Informationslage“ zur Person Mohammed, dem Vorbild und besten aller Menschen im Islam, historisch belegte Tatsachen sind
  • die Vorlage dokumentierter Aussagen, Webseiten und öffentlicher Aussagen
  • die Schwere der möglichen Straftaten (u. a. Volksverhetzung, Billigung von Straftaten, religiös motivierte Hetze, u.a.)

Der Verdacht liegt nahe, dass eine politisch oder anders motivierte Selektivität in der Strafverfolgung vorliegt. Während unliebsame Aussagen von Bürgern mit aller Härte verfolgt werden (wie auch in meinem Fall durch Strafbefehl wegen auf Band gesprochener als Bedingung formulierter „Beleidigung“), bleiben weitaus schwerwiegendere Vorgänge durch öffentlich exponierte Personen und Institutionen (Anzeigende hat in meinem Fall selbst mindestens in gleichem Maße Politiker öffentlich beleidigt und zusätzlich verleumdet, Wulff und Merkel haben das Grundgesetz der Scharia unterstellt, etc.) hat ungeahndet.

In einem von mir am 18.7.25 geführten Telefonat mit Herrn Dr. Kaczynski, das ich vollständig mitgeschnitten habe (auf Wunsch übersende ich die Audio-Datei), wurde mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass keine einzige meiner Anzeigen aus meiner Berufungsbegründung weiterverfolgt wird – dass ich meinen offenen Brief an Herrn Wulff mit ausführlicher Begründung der Vorwürfe und der Aufforderung zur Selbstanzeige der Berufungsbegründung beigelegt hatte und soweit ich mich erinnere auch an die Leitung der Ingolstädter Justiz in einem gesonderten Schreiben adressiert hatte, hat Herr Dr. Kaczynski scheinbar gar nicht registriert.

Die Begründung der Ablehnung, ich hätte keine konkreten Verdachtsmomente vorgetragen, ist nicht nur unzutreffend, sondern erfüllt nach meiner Überzeugung selbst den Tatbestand der Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB).

Begründung der Dienstaufsichtsbeschwerde:

Die genannten Amtspersonen haben:

ihren Prüf- und Ermittlungsauftrag aus § 160 Abs. 1 StPO nicht wahrgenommen;

mich als Beschwerdeführer trotz umfangreicher Begründung nicht gehört;

gleichheitswidrig Verfahren gegen mich betrieben, während sie gravierendere und politisch heiklere Sachverhalte unterdrückten;

durch selektives Handeln das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Objektivität der Strafverfolgung massiv beschädigt.

Beweismittel:

  • Kopie meiner ursprünglichen Anzeige vom 27.03.2025 (ohne Polizeiaufnahme)
  • Berufungsbegründung gegen den Strafbefehl
  • Offener Brief an Christian Wulff und Angela Merkel
  • Transskript-Audio-Mitschnitt des Telefonats mit OStA Dr. Kaczynski (audio-Datei vorhanden)
  • Screenshot Wanderwitz als öffentlicher Beleidiger und Verleumder
  • Anzeigen gegen Wulff und Merkel (zur Kenntnisnahme)

Anträge:

Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen die o. g. Personen wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB).

Dienstrechtliche Überprüfung des dienstlichen Verhaltens der genannten Personen.

Mitteilung, welche konkrete Stelle meine Ausführungen inhaltlich geprüft hat.

Erklärung, warum eine Strafverfolgung trotz detaillierter Vorwürfe unterbleibt.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Prokop