Am 4. Juni war mir bereits die Urteilsbegründung für das Berufungsurteil zugestellt worden. Danach habe ich noch einen Monat Zeit, meine Revision zu begründen. Ich bekomme diese Begründung erst einige Tage später zu Gesicht und bin unentschlossen. Weil eine verlogene, korrupte und feige Justiz natürlich alle Macht hat, alles abzuschmettern, auch wenn es noch so schön recherchiert ist. Deshalb habe ich keine Lust, Zusätzlich Geld zu verbrennen. Anwältin Kremer hat mir auch empfohlen, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Ein Spezialanwalt koste für die Revisionsbegründung mehr als meine Strafe von 1800 €. Die halbstündige Beratung bei RA Kremer kostete fast 250 €. Erst nach zwei Wochen recherchiere ich nochmal, ob Herr Wanderwitz sich nicht doch auch als Beleidiger hervorgetan hat.

Ich hatte schon mal recherchiert und bin dabei auf nichts gestoßen.

Nun treffe ich gleich bei der ersten Anfrage auf den Bericht des Tagespiegels, der bestätigt dass Herr Wanderwitz sich selbst schon lange in aller Öffentlichkeit als übelster Politikerbeleidiger vor allem mit dem N-Wort hervorgetan hat.

Das empfinde ich nun doch als zu großen Hohn dieses Pseudopolitikers und dieser Ingolstädter Justiz, die selbst tagtäglich die Verfassung bricht, weil Sie selbst die Sharia über das Grundgesetzt stellt und auch nicht gegen all jene vorgeht, die die Sharia über das Grundgesetzstellen wie vor allem der ÖR.