Bernd Prokop
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An die
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
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10559 Berlin

Wellheim, 24.7.2025

Strafanzeige gegen Angela Merkel wegen Hochverrats, Verfassungsbruch und Förderung verfassungsfeindlicher Ideologien

Strafanzeige gegen Angela Merkel wegen Hochverrats, Verfassungsbruch und Förderung verfassungsfeindlicher Ideologien

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin a. D., CDU, geboren am 17. Juli 1954, wohnhaft (nach meinem Kenntnisstand) in Berlin,
wegen des dringenden Verdachts auf:

•  öffentliche Billigung verfassungswidriger Bestrebungen gemäß § 140 StGB, in Verbindung mit einem möglichen Verstoß gegen die grundgesetzlich geschützte Ordnung nach Art. 79 Abs. 3 GG.
• Hochverrat gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 2 StGB
• Verletzung ihrer Amtspflichten als Bundeskanzlerin gemäß Art. 56 GG
• Öffentliche Billigung verfassungsfeindlicher Ideologien (§ 130 Abs. 4 StGB analog)
• Unterlassene Verfassungsverteidigung in verfassungsgefährdendem Kontext (i.V.m. § 92 StGB)
• Unterstützung extremistischer Inhalte durch öffentliche Einflussnahme
• Verletzung des staatlichen Neutralitätsgebots in religiösen Angelegenheiten

Tatbestand:
Angela Merkel hat während ihrer Kanzlerschaft mehrfach öffentlich erklärt, dass „der Islam zu Deutschland gehört“. Diese Aussage wurde von ihr nicht etwa differenziert (z. B. durch Unterscheidung gemäßigter und radikaler Strömungen), sondern pauschal und mit politischem Gewicht wiederholt – und in Gesetzgebung, Flüchtlings- und Integrationspolitik faktisch umgesetzt.

Damit übernahm sie die von Bundespräsident Wulff formulierte Grundannahme einer Gleichwertigkeit islamischer Rechts- und Gesellschaftsauffassung mit dem Grundgesetz – eine Annahme, die weder historisch, noch rechtlich, noch gesellschaftlich gerechtfertigt ist.
Diese Aussagen sind geeignet, in ihrer pauschalen, unqualifizierten Form die normative Geltung des Grundgesetzes zu untergraben. Denn sie stellen keine differenzierten Einordnungen dar, sondern legitimieren eine Gesamtheit religiöser Lehren und Praktiken, unter denen sich nachweislich wesentliche Bestandteile befinden, die mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Insbesondere:

• Die Vorrangstellung der Scharia über staatliches Recht
• Die Aufrufe zur Gewalt gegen Nichtgläubige in zentralen Schriften
• Die kultische Verehrung historischer Figuren mit dokumentierten Menschenrechtsverbrechen
•  u.a.

Im Zentrum des Islam steht nicht allein der Glaube an einen Gott oder eine Schrift, sondern die Idolisierung Mohammeds als „bester aller Menschen“ und verpflichtendes Vorbild für alle Muslime. Diese Vorbildfunktion wird wörtlich verstanden und betrifft alle Bereiche des Lebens: Rechtsprechung, Geschlechterverhältnisse, Kriegsführung, gesellschaftliches Miteinander.

Dabei ist aus den eigenen Quellen des Islams (Hadithe, Sira, Koran) dokumentiert, dass Mohammed nach heutigem deutschem Recht in vielfacher Hinsicht als Schwerstverbrecher gelten müsste. Dazu zählen u. a.:

  • Angriffskriege und Beutefeldzüge (Bis zu 300 Mio Tote in der Folge)
  • Massenhinrichtungen von Gefangenen (Banu Quraiza)
  • Folter, Sklavenhaltung, sexuelle Gewalt
  • Kinderehe und Zwangsverheiratung (Schließung der Ehe mit 6, Vollzug mit 9)
  • Mord und Gewaltaufrufe gegenüber „Ungläubigen“ und Kritiker
  • Geiselnahme und Lösegelderpressung
  • Terror als Mittel der Verbreitung seiner Ideologie

Trotz dieser massiven Abweichungen vom rechtsstaatlichen Wertekanon wird Mohammed in Deutschland ungeprüft und unkommentiert als Vorbild akzeptiert, ohne juristische oder öffentliche Einordnung – eine Ausnahme, die für keine andere Religion oder Ideologie gilt.

Während etwa der Nationalsozialismus zu Recht gesellschaftlich und juristisch geächtet wird, bleibt die Idealisierung eines Gewaltakteurs aus dem 7. Jahrhundert völlig unberührt – aus Angst, Opportunismus oder ideologischer Voreingenommenheit.

Angela Merkel hat durch ihre Äußerungen diese systemwidrige Sonderbehandlung öffentlich bekräftigt, staatlich geadelt und damit die rechtliche Grundordnung faktisch außer Kraft gesetzt, indem sie einem mit Gewalt und Unfreiheit belasteten Wertesystem die Gleichrangigkeit mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung attestierte.

Mit ihrer öffentlichen Stellungnahme als dritthöchste Repräsentantin des Staates hat Frau Dr. Merkel der deutschen Bevölkerung signalisiert, dass auch solche Bestandteile des Islam „zu Deutschland gehören“. Damit hat sie der Verfassungsfeindlichkeit Tür und Tor geöffnet und ihre öffentliche Kritik erschwert. Dies ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich.
Im Mittelpunkt der islamischen Religionspraxis steht die absolute Vorbildfunktion Mohammeds. Dieser wird – auch in deutschen Moscheen und Schulbüchern – als „bester aller Menschen“ verehrt.
Wie oben beschrieben, steht dieser historische Mohammed in eklatantem Gegensatz zu den Werten des Grundgesetzes.

Während jede andere Religion oder Ideologie, die Gewalt, Diskriminierung und Gesetzesbruch propagiert, in Deutschland entweder verboten oder kritisch eingeordnet wird, erfährt der Islam eine staatlich tolerierte Immunisierung, obwohl seine Leitfigur nach objektiven Maßstäben als Kriegsfürst und Gewalttäter gelten müsste.

Angela Merkel hat als Regierungschefin nicht nur unterlassen, diese Widersprüche öffentlich aufzuklären, sondern durch ihre politische Linie dafür gesorgt, dass Kritik an dieser Sonderstellung gesellschaftlich sanktioniert und juristisch verfolgt wird – während parallel islamistisch motivierte Gewaltakte zunehmen.

Dies stellt aus meiner Sicht einen mehrfachen Bruch mit der Verfassungstreuepflicht dar.

Beweismittel:
• Abschrift des offenen Briefes vom 17. April 2025 mit ausführlicher Begründung (ist analog an Frau Merkel gerichtet, wurde ihr zugesandt, ebenfalls mit Aufforderung zur Selbstanzeige, und liegt dieser Anzeige bei)
• Angela Merkel hat mehrfach öffentlich erklärt, dass der Islam zu Deutschland gehört – und zwar in verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Kontexten (öffentlich zugänglich)
• Medienanalysen über Auslassung islamkritischer Positionen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
• Publikationen u.a. von Hamed Abdel-Samad zur ideologiekritischen Einordnung

Rechtliche Bewertung:
Wenn eine Amtsträgerin durch ihre Aussagen nicht nur ein grundgesetzlich nicht geschütztes Wertesystem legitimiert, sondern auch dessen kritische Analyse erschwert oder sogar kriminalisiert, kann dies – zumindest im moralisch-politischen Sinne – als „geistiger Hochverrat“ gewertet werden. Juristisch ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen von § 81 StGB („Hochverrat gegen den Bund“) oder subsidiär § 130, § 130a und § 92 StGB vorliegen.

Die pauschale Anerkennung des Islam als „zu Deutschland gehörig“, ohne Abgrenzung zu verfassungsfeindlichen Inhalten wie der Scharia, stellt nach meiner Auffassung eine Form des geistigen Hochverrats dar.
Sie erfüllt zudem die Voraussetzungen für:

Verletzung der Neutralitätspflicht (Art. 4 i.V.m. Art. 20 GG)

Unterstützung einer verfassungsfeindlichen Bestrebung (§ 92 StGB)

Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit Andersdenkender durch moralische Tabuisierung islamkritischer Inhalte

Forderung:
Ich beantrage die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Angela Merkel wegen Verstoßes gegen ihre Amtspflichten und möglicher Unterstützung einer verfassungswidrigen Ordnung.
Ich bitte Sie, dieser Anzeige nachzugehen, eine Prüfung des Sachverhalts einzuleiten und zu prüfen, ob ein Anfangsverdacht auf eine strafbare Handlung vorliegt. Sollte kein strafrechtlich relevanter Tatbestand erfüllt sein, wird um eine Begründung und evtl. um Prüfung auf Verstoß gegen dienstrechtliche Verpflichtungen (i.S.v. Art. 56 GG) gebeten.

Mit freundlichen Grüßen,

Bernd Prokop