Ich war schlecht vorbereitet, hatte Aussagen, in denen Herr Wanderwitz selbst Politiker beleidigt und meine ursprüngliche E-Mail nicht parat. Der Richter verging sich in wilde Spekulationen anstatt auf das einzugehen, was ich zu meiner Verteidigung geschrieben hatte (Punkt 4 Begründung meines Einspruchs gegen den Strafbefehl).

Richter und Geschworene entschieden, das Urteil der Hauptverhandlung sei beizubehalten.