Am 10.3. reicht Bernd Prokop folgenden Leserbrief beim Eichstätter Kurier ein und bittet um Veröffentlichung:
Als ebenfalls Anwesender bei der Verhandlung zur Beleidigung gegen Herrn Wanderwitz, kann ich mich nur über die Wahrnehmung des Eichstätter Kuriers wundern.
Erstens kann man „dahergelaufener Trottel“ in Bayern auch als Liebkosung auffassen und das mit dem Hirnlosen und Speichellecker war genau so formuliert, dass wenn die AfD rechtsradikal und undemokratisch ist, was der Angeklagte bestreitet, Herr Wanderwitz ein „hirnloses Arschloch“ und ein „korrupter Speichellecker“ ist. Der Angeklagte distanziert sich damit eindeutig von jeder Beleidigung!
Bei den vom Angeklagten in unserem Land angemahnten Dysfunktionen handelt es sich (u.a.) um den grassierenden Antisemitismus, der nachweislichen Verbreitung von Fake-News, Verleumdungen und Verschwörungstheorien durch den Öffentlichen Rundfunk, der offensichtlichen Parteilichkeit des öffentlichen Rundfunks und anderen zur Neutralität Verpflichteten, und vor allem der Tatsache, dass in unserem Land ein Schwerstverbrecher verteufelt wird, ein anderer, noch größerer Schwerstverbrecher jedoch (mit entsprechenden u.a. Todes-Folgen) als der beste aller Menschen und nachzufolgendes Beispiel verehrt werden darf.
Auf die mehrmals gestellte Frage, wie diese Erscheinungen, von denen der Angeklagte selbst betroffen ist, mit den deutschen Gesetzen vereinbar sein sollen und warum die Justiz sich nicht darum, sondern um belanglose Majestätsbeleidigungen kümmert, ist die Richterin mit keinem Wort eingegangen.
Leider hat die selbsternannte Qualitätspresse in Deutschland offensichtlich völlig ihre Kritikfähigkeit eingebüßt, andernfalls müsste der Eichstätter Kurier nicht von gefestigtem rechtem Weltbild sondern von gefestigt rechtsstaatlichem Weltbild reden und die vom Angeklagten gemachten gravierenden Kritikpunkte (den Einspruch stellt der Angeklagte auf der Webseite www.berndprokop.de zum Nachlesen bereit) aufgreifen.
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