am 28.3.25 reiche ich folgende Dienstaufsichtsbeschwerde beim Amtsgericht Ingolstadt und beim Bayerischen Staatsministerium für Justiz ein:

Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterin D. und Staatsanwältin A.

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit reiche ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterin D. und Staatsanwältin A. ein, die im Rahmen des Verfahrens 4 Cs 38 Js 20705/24 wegen Politikerbeleidigung tätig sind/waren.
Berufungen meinerseits wie auch von Seiten der Staatsanwaltschaft wurden bereits eingelegt.
Grund der Beschwerde: Ich habe begründete Zweifel an der Professionalität und Unparteilichkeit der betroffenen Person aufgrund folgender konkreter Vorkommnisse:
1. In meinem Einspruch zum Strafbefehl bin ich ausführlich auf einen eklatanten Fall der Ungleichbehandlung zweier vergleichbarer Fälle in der Öffentlichkeit und vor Gericht eingegangen. Konkret geht es um die Verteufelung eines Schwerstverbrechers in unserem Land und der gleichzeitigen Vergötterung und unbeanstandeten Aufrufung zur Nachfolge eines noch größeren Schwerstverbrechers mit vielfachen Todesfolgen für Bürger unseres Landes. Ausführlich dazu in meiner angehängten Begründung zum Einspruch Punkt 2 f.
2. Richterin D. und Staatsanwältin A. haben in der Verhandlung am 6. März 2025 zugegeben, dass sie meine Ausführungen zur Kenntnis genommen haben. Sie gehen aber mit äußerster Schärfe wegen meines Falls einer angeblichen Beleidigung vor. In dem viel bedeutenderem und dringenderem Fall der Idolisierung und Aufrufung zur Nachfolge eines Schwerstverbrechers mit bedauerlichen täglichen Konsequenzen in unserem Land haben Sie bisher nichts unternommen und ich habe auch keine Hoffnung darauf, dass benannte Richterin und Staatsanwältin in diesem dringenden Fall etwas unternehmen.
3. Das lässt mich vermuten, dass Richterin D. und Staatsanwältin A. die Scharia über die deutschen Gesetze stellen, aus welchen Gründen auch immer. Wer die Scharia über unser Grundgesetz stellt, der sollte meiner Ansicht nach nach Saudi Arabien, Afghanistan oder vergleichbare Länder auswandern, aber keineswegs als Richterin oder Staatsanwältin an einem deutschen Gericht fungieren.
4. In meinem Einspruch 2 f. gehe ich auf weitere Fälle der Schieflagen in unserem Land ein, wie der offensichtlichen Parteilichkeit, der tendenziösen Verbreitung von Fake News und von Verschwörungstheorien des Öffentlichen Rundfunks, der laut Rundfunkgesetze zur Neutralität verpflichtet ist. Obwohl das zu ihrer Kenntnis gebracht wurde, unternehmen Richterin D. und Staatsanwältin A. auch dagegen nichts. Was darauf schließen lässt, dass Richterin D- und Staatsanwältin A. selbst der AfD gegenüber nicht neutral sind und deshalb in meinem Fall gar keine Entscheidungen treffen dürften.

  1. Bei meinem Einspruch zum Strafbefehl hatte ich noch nicht Kenntnis meiner genauen auf Band gesprochenen Aussagen. Schon bei der Verhandlung, nach Anhören der Tonbandaufnahme, habe ich auf die Bedingtheit meiner Aussagen aufmerksam gemacht. Trotzdem argumentiert verehrte Richterin Dumler aber weiter damit.
    Deshalb möchte ich den Gebrauch der deutschen Sprache in Zusammenhang meiner Aussage im Einzelnen erklären.
    Konkret habe ich gesagt: „Wenn die AfD rechtsradikal und undemokratisch ist, dann sind Sie ein h.A. und ein k. S.!“
    Wie ich aber in meinen sonstigen Aussagen zu dem Fall dargelegt habe, aber vielleicht nicht ausdrücklich und genügend verständlich gemacht habe, ist nach meinem Verständnis die AfD eine demokratischere Partei als die CDU, worüber ich mir durch mehrjährige Mitgliedschaft in beiden Parteien ein unmittelbares begründetes Bild gemacht habe (gerne gehe ich bei Unklarheiten diesbezüglich darauf noch ausführlicher ein). Meiner Meinung nach ist sogar die AfD die demokratischste Partei im Bundestag, in Wirklichkeit sogar die einzige demokratische Partei im Bundestag, was sie zur Zeit der Corona-Krise auch für jeden, der es sehen will, bewiesen hat und auch jetzt wieder, da die Kartellparteien klar zeigen, was sie vom Willen des Volkes halten. Außerdem halte ich die AfD für die Partei des gesunden Menschenverstandes und der Rechtsstaatlichkeit und deshalb als eine konservative Partei der Mitte, die nur jenen als rechts oder extrem rechts erscheint, die selbst linksextrem und linksradikal sind bzw. wegen anderer durchschaubarer Motive.
    Da nach meinem Dafürhalten also die AfD weder rechtsradikal noch undemokratisch ist, ist Herr Wanderwitz nach meinem Verständnis auch kein h.A. und auch kein k.S. Durch meine Haltung der AfD gegenüber distanziere ich mich sogar von derartigen Aussagen. Mir deshalb zu unterstellen, ich hätte Herrn Wanderwitz als h.A und als k.S. bezeichnet, ist deshalb völlig unbegründet und abwegig.
    Zugegebener Maßen habe ich diese unschönen Begriffe in den Raum gestellt, aber mich deshalb gleich als Beleidiger verurteilen zu wollen wäre genauso, wie jemanden, der den Begriff Mord verwendet, ihn gleich deshalb wegen Mordes anzuklagen und zu verurteilen.
    So viel Unterscheidungsvermögen erwarte ich von einem Bundestagsabgeordneten, und wenn dieser diese Hürde des korrekten Sprachgebrauchs und des korrekten Sprachverständnisses nicht zu überspringen vermag, dann zumindest von einer deutschen Richterin. Wenn das aber von einer Richterin nicht verstanden wird, muss ich unbewusste psychologische Prozesse dafür verantwortlich machen, wie z.B. Parteilichkeit. Ich muss deshalb annehmen, dass eine Richterin über mich ein Urteil gefällt hat, die sehr vorurteilsbehaftet ist.

Diese Vorfälle haben bei mir den Eindruck erweckt, dass die Richterin Dumler und Staatsanwältin Amza ihre Pflicht zur Neutralität und Objektivität nicht ausreichend wahrgenommen haben, was eine mögliche Beeinträchtigung meines Rechts auf ein faires Verfahren gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt.
Ich bitte die Dienstaufsichtsbehörde, die aufgeführten Vorwürfe zu prüfen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Prokop
Neuburger Str. 16
91809 Wellheim