Amtsgericht lngolstadt
Az… 2Csl06Js l31327/25
ln dem Strafverfahren gegen
Prokop Bemd (geb. Prokop),
geborenam06111964
in Wellheim,
Fammenstand unbekannt,
Staatsangehorigkeit.deutsch,
wohnhaft: Neuburger Straße 16, 91809 Wellheim
wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
erlässt das Amtsgericht lngolstadt durch die Richterin am Amtsgericht Seidl am 12. Dezember
2025 folgenden
Strafbefehl
Die Staatsanwaltschaft legt lhnen folgenden Sachverhalt zur Last:
Sie nahmen am 18.0-/.2025 vermutlich von lhrer Wohnanschrift in der Neuburger Straße 16,
91809 Wellheim, aus telefonischen Kontakt zu dem Behördenleiter der Staatsanwaltschaft lngolstadt,
Herm Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Kaczynski, auf, um dlesem gegenüber lhr Missfallen
darüber zum Ausdruck zu bringen, dass lhrer Strafanzeige vom 27.03.2025 gegen Richterin am
Amtsgericht Dumler ur d Staatsanwältin Amza wegen einer angeblichen Strafvereitelung im Amt
mitVerfügungvomlc.06,2025keineFolgegegebenwordenwarundumsichdanachzuerkundigen,
ob LOstA Dr Kaczynski wegen eines durch den ehemaligen Bundespräsidenten Wulff und
die ehemalige Bundeskanzlerin Merkel angeblich begangenen Hochverrats etwas unternommen
habe.
Dieses Telefonat nahmen Sie ohne Wissen und Einverständnis lhres Gesprächspartners LOstA
Dr. Kaczynski mittels eines unbekannten Geräts -vermutlich eines Mobiltelefons oder Diktiergeräts
- auf und fertigten auf dieser Basis eine Verschriftung des Gesprächs an, welche Sie zur
Grundlage einer wiederum neuen Strafanzeige vom 24.07.2025 bei der Generalstaatsanwaltschaft
München -gegen LOstA Dr. Kaczynski -machten.
Strafantrag wurde form-und fristgerecht gestellt.
Sie werden daher beschuldigt,
unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufgenommen
zu haben
strafbar als
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gemäß §§ 201 Abs.1 Nr.1, 205 StGB.
Beweismittel:
Zeugen:
LOstA Dr. Kaczynski, StA lngolstadt
PHK Spreng, PI Eichstätt
Urkunden:
Auszug aus dem Bundeszentralregister
Strafantrag
Verschriftung des Telefonats
Strafanzeige gegen LOstA Dr. Kaczynski u.a. vom 24.07.2025
Strafanzeige gegen Richterin am Amtsgericht Dumler und
Staatsanwältin Amza vom 27.03.2025
Berufungsbegründung im Verfahren 38 Js 20705/24 vom 08.05.2025
Schreiben an den Bundespräsidenten a.D. Wulff
Strafanzeige gegen den Bundespräsidenten a.D. Wulff vom
23.07.2025
Strafanzeige gegen die Bundeskanzlerin a.D. Merkel
Gegen Sie wird eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen verhängt. Der Tagessatz
wird auf 30,00 EUR festgesetzt. Die Geldstrafe beträgt somit insgesamt 1.500,00 EUR.
lhr Einkommen wurde gemäß § 40 Abs. 3 StGB geschätzt.
Sie haben auch die Kosten des Verfahrens und lhre Auslagen zu tragen.
Dieser Strafbefehl wird rechtskräftig und vollstreckbar, soweit Sie nicht innerhalb von
zwei Wochen nach der Zustellung bei dem vorstehend bezeichneten Amtsgericht schriftlich,
zu Protokoll dei‘ Geschäft§§telle oder durch ein elektronisches Dokument (siehe
beiliegende gesonderte Rechtsbehelfsbelehrung) Einspruch erheben.
Diese Erklärung muss in deutscher Sprache erfolgen.
gez.
Sei..
Richterin am Amtsgencht
Dagegen habe ich fristgerecht Einspruch erhoben:
An das
Amtsgericht Ingolstadt
– Strafabteilung –
Harderstraße 6 ·
85049 Ingolstadt
Fax (Strafsachen): +49 9621 96241-1582
Betreff: Einspruch gegen Strafbefehl vom 12.12.2025 – Az. 2 Cs 106 Js 131327/25
Wellheim, den 29.12.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen den o. g. Strafbefehl fristgerecht Einspruch ein (§ 410 StPO).
Ich beantrage Terminierung zur Hauptverhandlung (§ 411 Abs. 1 S. 2 StPO).
Vorsorglich beantrage ich Akteneinsicht (§ 147 StPO).
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Prokop
Hauptverhandlung anberaumt:
lhr Zeichen
Amtsgericht lngolstadt
Abteilung für Strafsachen
für Rückfragen:
Telefon: +49 841312-180
Telefax: +49 9621962413212
Zimmer. 1 1 1
Sie erreLchen die zuständige Stelle am besten:
Mo-Fr 8:00 bis 12:00 Uhr
Do 13:30 bis 16.00 Uhr
Bitte bei Antwori angeben
Akten-/ Geschäftszeichen
2 Cs 106 Js 131327/25
ln dem Strafverfahren gegen
Prokop Bernd (geb. Prokop)
wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
Datum
07.01.2026
Sehr geehrter Herr Prokop,
im oben bezeichneten Veriahren wurde aufgrund lhres Einspruchs der Termin zur Hauptverhandlung
bestimmt auf:
Wochentag und Datum Uhrzeit Zimmer / Etage / Gebäude
Dienstag,17.03.2026 09:00 Uhr Sitzungssaal 218, 2. OG Harderstr. 6
Zu diesem Termin werden Sie hiermit als Angeschuldigter geladen.
Sind bei Beginn der Hauptverhandlung weder Sie noch ein Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht
erschienen und ist das Ausbleiben nicht genügend entschuldigt, so hat das
Gericht lhren Einspruch ohne Verhandlung zur Sache zu verwerfen.
Ebenso ist zu verfahren, wenn die Fortführung der Hauptverhandlung in dem Termin dadurch
verhindert wircl. dass
- sich der Verteidiger ®hne genügende Entschuldigung
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