Meinem Gandengesuch (Hilfsweise Aufschub des Haftantritts bis ich meiner Pflegepflicht oder bis ich Ersatz gefunden habe) wurde nicht stattgegeben. Eine Verschiebung des Haftantritts um 7 Monate, wo ich Vertretung hätte, wurde als nicht möglich zurückgewiesen.
Da ich mich nicht dazu durchringen konnte, an diese korrupten Verfassungsfeinde, die unser Land in die Barbarei zurückführen, zu zahlen, ist vermutlich inzwischen ein Haftbefehl auf mich ausgestellt.
Laut KI sind zur Zeit 200 000 Haftbefehle nicht vollstreckt. Mal sehn, ob sie mich vorziehen, oder schön alles nach der Reihe abarbeiten?
Hier die Haftaufforderung:
Staatsanwaltschaft lngolstadt
Strafvollstreckung
Staatsar“ltschaft lngolstadt, Auf der Schanz 37, 85049lngolstadt
38 VRs 20705/24
Hem
Bemd Prokop
Neuburger Straße 16
91809 Wellheim
Ihr Zeichen, lhre Nachricht vom
Frau Straßer
Telefon: 0841312392
Telefax: 09621962411146
Sie erreichen den zuständigen Sachbearbeiter am besten:
telefonisch: Mo. bis Do. v. 9.00 -11.00 Uhr
pers. Vorsprache nach tel. Vereinbarung
Bjtte bei Antwort angeben
Akten -/ Geschäftszeichen
38 VRs 20705/24
buch
Datum
19.05.2026
Vollstreckungsverfahren gegen Sie
Bernd Prokop, geboren am 06.11.1964 in Wellheim, geborener
Prokop, Familienstand ledig, deutscher Staatsangehöriger,
91809 Wellheim, Neuburger Straße 16
wegen Beleidigung
Entscheidung: Urteil des Amtsgerichts lngolstadt vom 06.03.2025, Az.: 4 Cs 38
Js 20705/24, rechtskräftig seit 20.11.2025
Strafe: Geldstrafe von 60 Tagessätzen ä 30,00 EUR
Ladung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe
Sehr geehrter Herr Prokop,
die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe wurde angeordrnet.
Zu vollstrecken sind 30 Tage
Sie werden aufgefordert, diese Strafe bis spätestens 02.06.2026 in der Justizvollzugsanstalt
Aichach, Münchener Straße 33, 86551 Aichach anzutreten.
Die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe kann abgewendet werden durch Zahlung
der
restlichen Geldstrafe 1.800,00 EUR
Hausanschrift
Auf der Schanz 37
85049 lngolstadt
Haltestelle
INVG/Busbahnhof-Esplanade
Behindertenparkplatz
Parkplatz, Auf der Schanz 37
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen
Geschäftszeiten Kommunikation
Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr Telefon: 0049 841312 0
Telefax: 0049 9621 96241 1143
poststelle@sta-in.bayern.de
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AUßerdem sind zu zahlen:
Kosten des Verfahrens:
Gesamtbetrag:
786,50 EUR
2.586.50 EUR
Zahlbar an die Landesjustizkasse Bamberg (IBAN: DE31700500000002024919, BIC: BYLADEMMXXX)
unter Angabe der Rechnungsnummer 849901162678. Die Gutschrift der Überweisung
kann unter Umständen bis zu s Arbeitstage dauern. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung,
wenn die Überweisung erst nach einer etwaigen Festnahme erfolgt.
Die Zahlung kann durch einen bestätigten Zahlungsbeleg des beauftragten Kreditinstituts oder einen
Kontoauszug des belasteten Kreditinstituts nachgewiesen Werden.
Um im Falle der lnhaftierung eine zeitnahe Entlassung sicherzustellen, wird empfohlen, von den
dargestellten Nachweismöglichkeiten Gebrauch zu machen.
Nach lnhaft|erung besteht zudem die Möglichkeit, die Geldstrafe direkt bei der aufnehmenden Justizvollzugsansta|
t zu bezahlen und so eine zeitnahe Entlassung zu bewirken. Nähere lnformationen
erteilt lhnen db aufnehmende Justizvollzugsanstalt auf Nachfrage im Rahmen des Aufnahmeverfahrens;
zahlungsbereite Dritte können §ich mit der Bitte um nähere lnformationen telefonisch
an die aufnehmende Justizvollzugsanstalt wenden.
Sollten Sie sich nicht rechtzeitig
zum
Strafantritt einfinden, muss gegen Sie ein Haftbefehl erlassen werden
Durch ein Gesuch auf Anordnung des Unterbleibens der Vollstreckung oder sonstige Anträge werden Sie von der Verpflichtung zum pünktlichen Erscheinen nicht befreit. Die Ersatzfreiheitsstrafe kann gegebenenfalls durch gemeinn e Arbeit abgewendet werden. Sollte sich lhre Zahlung mit diesem Schreiben überschnitten haben, berichten Sie die Ladung
als gegenstandslos.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage
Hafthinweisblatt
Nachtrag: 12.8.2026
Ich hätte gerne die Haft angetreten, fand jedoch keine Vertretung für die Pflege und die Führung der Geschäfte von Pension und Bauvorhaben.
Deshalb lebte ich normal weiter, legte den Betrag von 2600 jedoch nach ein bis 2 Wochen bereit.
Anfang Juli kamen dann zwei Beamte in Zivil vorbei, Knarre im Halfter und Haftbefehl in der Hand.
Einer der beiden hatte mich 2018 schon einmal zur Haft wegen Nichtbezahlens eines Strafzettels abgeholt.
Er war sehr freundlich und verständnisvoll. Ich zahlte ihm die Strafe von 1800 € bar und musste nur einmal unterschreiben. Er erledigte alle Formalien und ich brauchte nicht einmal mit auf die Dienststelle, weil ich nicht gut von zuhause wegkonnte.
Den Restbetrag habe ich dann einige Wochen später überwiesen.
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