Gegen den Strafbefehl wegen Vertrautheit des Wortes § 201 habe ich ohne viel Begründung Einspruch eingelegt. Anders als sonst habe ich auch keine Verteidigungsschrift eingereicht sondern mich nur mal mit folgender Übungsrede vorbereitet.
In der Hauptverhandlung am 17.03.2026 habe ich dann gar nicht weit ausgeholt, sondern nur darauf verwiesen, dass mein Vergehen geringfügig ist (z.B. im Vergleich zum Fall Strache, wo ein viel größeres Vergehen nicht geahndet wurde), und dass man das Verfahren doch einstellen solle.
Man hatte aber eine recht scharfe Richterin auf mich angesetzt, die mir wohl den Kopf waschen sollte. Sie meinte, ich solle doch den Einspruch zurückziehen. Wegen meiner mangelnden Einsichtsfähigkeit, hat sie sogar das Strafmaß noch erhöht. In ihrer Abschlussrede beklagte sie sich, wie ich doch mit meinen abwegigen Anliegen die Justiz belaste. Da keiner mir zustimme, müsse ich doch auf dem Holzweg sein …
Urteilsbegründung
Amtsgericht lngolstadt
Az.: 2Csl06Jsl31327/25
Urteil
des Amtsgerichts -Strafrichter -lngolstadt
ln dem Strafverfahren gegen
Prokop Bemd (geb. Prokop),
geboren am 06.11.1964 in Wellheim, Familienstand ledig, Staatsangehörigkeit: deutsch, Verleger,
wohnhaft: Neuburger Straße 16, 91809 Wellheim
wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wories
aufgrund der Hauptverhandlung vom 17.03.2026, an der teilgenommen haben:
Richterin am Amtsgericht S.
als Strafrichterin
StAGL H.
als Vertreter der Staatsanwaltschaft Augsburg
JAng S.
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Der Angeklagte Prokop Bernd ist schuldig der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.
Er wird zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 30,-€ verurieilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
&
Angewendete Vorschriften :
§§ 201 Abs.1 Nr.1, 205 StGB.
2 Cs 106 Js 131327/25
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Gründe:

Berufung
Unmittelbar nach der Verhandlung habe ich Berufung eingelegt.
Kleine Kuriosität am Rande:
Weil sich das Thema wohl für Jugendliche als Anschauungsmaterial eignet, verfolgte eine kleine Schulklasse die Verhandlung.
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