Die Berufungsverhandlung sollte ursprünglich schon am x.Juni stattfinden. Ich war auch angereist, doch sonderbarerweise, war kein Staatsanwalt zugegen und so konnte die Verhandlung nicht durchgeführt werden. Damals war ich noch viel mehr im Thema drin und auf jeden Fall besser als dann beim Ersatztermin am 6.8.26. Ich hatte mich seither nicht mehr mit dem Thema befasst, nur 2 Tage vor der Verhandlung noch einmal meine Berufungsbegründung durchgelesen. Ich fand diese Begründung sehr gut und musste mir sagen, dass diese Darlegung eigentlich jeden vernünftigen Menschen überzeugen müsste, dass Deutschland wirklich seit Langem von Verfassungsfeinden übernommen worden ist.
Da ich ein sehr positiver oder optimistischer Mensch bin, hatte ich natürlich eine leise Hoffnung, dass ich etwas auf Verständnis stoßen würde, wenn nicht auf den 1. Teil mit der Rechtfertigung meines Handelns aus Art. 20 (4) GG, dann zumindest über die restlichen 4 Punkte, die ebenfalls auf eine Einstellung des Verfahrens oder zumindest eine ziemliche Verringerung des Strafmaßes abzielten. Denn das Urteil ist, wie in der Berufungsbegründung überhaupt nicht verhältnismäßig.
Der Richter war derselbe wie im letzten Jahr. Letztes Jahr war mir dieser Richter noch im Grunde anständig erschienen. Dieses Mal hat er seine Verlogenheit und Niedertracht ganz klar gezeigt.
Auf den ersten Abschnitt wollte er überhaupt nicht eingehen. „Ich diskutiere mit Ihnen nicht über den Islam“. Er hat sich darüber lustig gemacht, dass ich mehrmals Yoga Vidya anführte, und hat sich auf meine ganzen Verfehlungen konzentriert, noch einmal alles von der Politikerbeleidigung aufgeführt und dann ist er auch über meine Berufungsbegründung geflogen. Der Richter war allerdings zu einem kleinen Lernfortschritt bereit. Anfangs sprach er immer von „das ist Ihre Meinung“, die ich haben dürfe. Als ich ihm erklärte, ich sei Historiker und damit handle es sich um ein fundiertes Untersuchungsergebnis, stufte er meine Haltung zur „fixen Idee“ hoch.
Zu großen Ausführungen war ich mangels Vorbereitung nicht fähig. Meine Fragen aus der Berufungsbegründung wollte er nicht beantworten und lies auch keine Fragen zu. Nach einem Einhaken zur Vorzugsbehandlung des Islam, verwies er mich auf die Religionsfreiheit Art. 5 GG, was ein eindeutiger Hinweis war, dass er meine Berufungsbegründung überhaupt nicht vorher durchgesehen hat bzw. so gelesen hat, dass daraus ein Verständnis erwachsen hätte können. Denn der Fall Yoga Vidya hat klar gezeigt, dass Art. 5 GG keinerlei Wert hat für alle, die sich nicht durch Terror, Mord und Gewalt erst Respekt verschaffen, bzw. von den herrschenden Verfassungsfeinden deswegen protegiert werden.
Der Staatsanwalt war dementsprechend auch nicht am Wohl unseres Staates interessiert. Er argumentierte im Sinne der verschworenen Bande, die sich der Scharia unterstellt hat. Die Intension, den Bürger durch den § 201 zu schützen, wurde in meinem Fall eindeutig umgekehrt. Es sollen korrupte, verfassungsfeindliche, schariahörige Staatsvertreter vor dem kritischen Bürger geschützt werden.
Der Staatsanwalt hat plädiert, das Urteil vom Amtsgericht beizubehalten, es sei begründet. Der Richter und die Schöffen haben das im Urteil dann so übernommen.
Ich habe im Anschluss gleich meine Revision vor einer Rechtspflegerin des Landgerichts niederschreiben lassen.
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