An das

Bayerisches Staatsministerium der Justiz – Gnadenstelle –

Prielmayerstraße 7

80335 München

Wellheim, den 04.02.2026

Betreff: Gnadengesuch – Verfahren wegen Beleidigung (§ 185 StGB)

Az. BayObLG: 206 StRR 374/25 · Gz. StA Ingolstadt: 38 VRs 20705/24-a-01 · BVerfG: AR 5154/25

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich ein Gnadengesuch und bitte um gnadenweisen Erlass, der gegen mich verhängten Geldstrafe sowie um eine Billigkeitsmaßnahme hinsichtlich der Kosten. Hilfsweise beantrage ich die (vorläufige) Aussetzung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe.

I. Verfahrenslage

Rechtskräftige Verurteilung wegen § 185 StGB (Beleidigung), aber von einer erwiesenermaßen verfassungsfeindlichen Institution, weil diese sich bei ihren Entscheidungen offensichtlich an der Scharia orientiert und nicht am Grundgesetz. Wie anders sollte es sonst möglich sein, dass ich verfolgt und verurteilt werde und nicht diejenigen, die ich wegen ihrer Schariahörigkeit und weil sie die einzige Partei, die sich noch den Mund aufzumachen traut gegen eine Schwerstverbrecher- und Terrorideologie, verbieten wollen (bzw. wollten) (siehe auch Anhang)

Der Rechtsweg ist ausgeschöpft; ich habe Verfassungsbeschwerde eingelegt (Az. AR 5154/25). Die Vollstreckung der Geldstrafe und Kosten liegt bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt (Gz. 38 VRs 20705/24-a-01). Die Kostenrechnung (Rechnungs-Nr. 849901162678) beläuft sich auf insgesamt 2.578,00 €.

II. Gnadengründe (außergewöhnliche Härte/Unbilligkeit)

1. Pflege- und Familienlast: Ich betreue fortlaufend meine Eltern (Vater dement, Mutter immobil, siehe Beleg Pflege stufe 2). Ein sofortiger Vollzug würde außerhalb des Strafzwecks erhebliche Nachteile verursachen (Versorgung, Gesundheit).

2. Wirtschaftliche Lage: Meine geringen eigenen Einnahmen stecke ich in den laufenden Betrieb (Pension, Vermietungen). Davon abgesehen, dass ich wirtschaftlich nicht zur Zahlung fähig bin, weigere ich mich auch, an eine offensichtlich verfassungsfeindliche Institution irgendetwas zu zahlen. Eine Haft trifft mich bis zum Ableben meiner Eltern existenzgefährdend, da ich vollauf damit beschäftigt bin, die getätigten Investitionen meiner Eltern (Renovierung eines 300 Jahre alten Hauses mit horrenden Brandschutzauflagen, nach den Corona-Impfungen ging es rapide abwärts mit meinen Eltern) zu einem positiven Ende zur führen, die von meinen Eltern aufgehäuften Schulden abzuzahlen und meine Eltern zu pflegen.

3. Nachtatverhalten/Einsicht: Leider habe ich den Glauben an den deutschen Rechtsstaat völlig verloren, da dieser kleine, harmlose und sehr positive spirituelle Bewegungen wie Yoga Vidya, Anthroposophie, Bhakti Marga, Anastasia etc. unterdrückt, drangsaliert und mittels ÖRR verleumdet und sich offensichtlich der Scharia unterstellt hat, über die Schwerstverbrecher Ideologie nicht aufklärt und diese sogar als unantastbar erklärt. Würde das Grundgesetz noch eine Bedeutung haben, wäre ich mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet worden, die von mir genannten Täter verurteilt worden und nicht ich (Vergl. Nicht verfolgte Anzeigen angesichts regelmäßiger Abschlachtungen von Bürgern)

4. Verfahrensbesonderheiten: Politische Rede; inhaltliche Kontrolle scheiterte am Verfahrensgang. Ich bitte, dies in der Billigkeitsabwägung mitzuberücksichtigen.

III. Anträge

1) Erlass der Geldstrafe oder Haftverschiebung bis meine Eltern (86 und 88) zu Grabe getragen sind.

2) Begründeter Bescheid.

Anlagen (Belege)

– Urteil/Strafbefehl/etc. Vollstreckungs-/Kostenmitteilungen siehe berndprokop.de

– Pflegegradnachweis

– Einkommens-/Vermögensnachweise (Kontoauszüge, Einkommensbescheid)

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Prokop

Ablehnung

Ende März erreichte mich die lapidare Ablehnung

Der Generalstaatsanwalt in München
Geschäftszeichen: 204 Gns 16/26 b
Gnadengesuch des Verurteilten Bernd Prokop,
geboren am 06.11.1964 in Wellheim, vom 04.02.2026
um Erlass von Reststrafe
16.03.2026
Das Gnadengesuch wird im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz abgelehnt.
lm Auftrag
gez. L.
Oberstaatsanwältin