Der Termin für die Berufungsverhandlung wurde auf Do. 6. August 2026, 13 Uhr verschoben.

Landgerichtsgebäude, Auf der Schanz 37, in Ingolstadt. Dazu meine umfangreiche Berufungsbegründung.

strukturierte Zusammenfassung

1) Formales und Anträge

Du legst Berufung gegen das Urteil des AG Ingolstadt vom 17.03.2026 im Verfahren wegen § 201 StGB ein (Az. 1 4 NBs 106 Js 131327/25 e).

Du beantragst gestuft:

  1. Freispruch (Urteil aufheben).
  2. Hilfsweise Einstellung nach § 153 StPO (Geringfügigkeit).
  3. Äußerst hilfsweise Einstellung nach § 153a StPO gegen Auflagen/Weisungen.
  4. Weiter hilfsweise: bei Verurteilung deutliche Strafminderung, inkl. Tagessatzhöhe/Kosten.

2) Sachverhaltsrahmen und zeitlicher Ablauf

Du stellst dar, du habest ein rein dienstliches Telefonat mit LOStA Dr. Kaczynski „mitgeschnitten“, um aus deiner Sicht Untätigkeit staatlicher Stellen dokumentieren und als Beweismittel für weitere Schritte nutzen zu können; du beruftst dich dabei auch auf Vorbilder aus „Investigativ“-Kontexten.

Zeitachse (wie von dir angegeben):

  • Aufnahme: 18.07.2025
  • Online-Stellung: 07.08.2025
  • polizeiliche Mitteilung Ermittlungsverfahren: 23.10.2025, am selben Tag Überarbeitung.

Du referierst die Feststellungen: Aufnahme ohne Wissen/Einverständnis. Das Strafmaß des AG: 70 Tagessätze à 30 € plus Kosten/Auslagen.

3) Hauptargumentlinie: „Widerstand“ nach Art. 20 GG

Du stellst deine Handlungen (sowohl im früheren Beleidigungsverfahren als auch im § 201-Verfahren) als politisch motivierte Akte des Widerstands dar und argumentierst, Staat und Justiz hielten sich aus deiner Sicht nicht mehr an verfassungsmäßige Ordnung bzw. an Gesetz und Recht, weil sie inzwischen eindeutig die Scharia über das Grundgesetz stellen, was du ausführlich begründest. Deswegen sei Art. 20 Abs. 4 GG einschlägig.

Zur Begründung führst du umfangreich aus, du siehst eine strukturelle Ungleichbehandlung im Umgang mit Weltanschauungen/Religionen mit deutlicher Bevorzugung des Islam und deutest daraus einen verfassungsrechtlichen Systemfehler.

4) Bezug auf Yoga Vidya / BAG-Urteil 2023 als Beleg für Ungleichbehandlung

Du führst das BAG-Urteil 9 AZR 254/22 (2023) an und interpretierst es als besonders gravierenden Eingriff in Religionsfreiheit und als Beleg dafür, dass spirituelle Gruppen in Deutschland aus deiner Sicht benachteiligt würden. Du stellst Yoga Vidya als hochwertige spirituelle Gemeinschaft dar und leitest daraus eine „Doppelmoral“-These ab: gegen Yoga Vidya werde hart vorgegangen, während gegenüber anderen Problemfeldern nicht entsprechend gehandelt werde.

5) Strafmaß/Strafzumessung: „überzogen“ (§ 46 StGB)

Du rügst das Strafmaß als unverhältnismäßig und listest Milderungsgründe auf:

  • geringe Reichweite/geringe Verweildauer (du verweist auf Anlagen 5/6)
  • keine Monetarisierung/kein wirtschaftliches Interesse
  • dienstlicher Gesprächsinhalt, keine Privatsphäre
  • Nachtatverhalten: Überarbeitung und Entfernung von Audio/Transkript
  • Motiv: Dokumentation/Beweissicherung
    Du kritisierst außerdem, das AG habe sinngemäß mit „Justiz belasten“ bzw. „alle seien gegen dich“ argumentiert; das seist du als sachfremde Strafzumessung ein.

6) Vergleichsfälle/„Zweiklassenjustiz“-These

Du stützt deine These einer ungleichen Behandlung durch Vergleiche:

  • „Strache“-Fall als Beispiel, wo aus deiner Sicht trotz schwererem Vorgehen eine Einstellung erfolgt sei.
  • ÖRR/WDR-Beispiele (u. a. „Cash & Karma“) als Kontrast, bei denen du strafrechtliche Reaktionen vermisst.

7) Geringfügigkeit / Einstellungen nach § 153 / § 153a StPO

Du betonst erneut geringe Auswirkungen und bietest Auflagen an bzw. argumentierst, Auflagen seien bereits erfüllt (z. B. Entfernung/Überarbeitung, Unterlassung).

8) Materiellrechtliche Argumente zu § 201 Abs. 2

Du führst (soweit Abs. 2 betroffen) an:

  • Veröffentlichung sei nach Inhalt/Kontext/Reichweite nicht geeignet, berechtigte Interessen relevant zu beeinträchtigen.
  • hilfsweise: überragendes öffentliches Interesse (Transparenz/Nachvollziehbarkeit behördlicher Kommunikation).

9) Verbotsirrtum (§ 17 StGB)

Du machst geltend, du habest als Laie nicht erkannt, dass das in dieser Konstellation strafbar sei; du leitest daraus Verbotsirrtum und Milderung ab und verweist auf dein Nachtatverhalten.

10) Grundrechtsrahmen

Du bittest das Berufungsgericht, Art. 5 GG (Meinungsfreiheit), Art. 3 GG (Gleichbehandlung) und Art. 20 Abs. 3 GG (Bindung an Gesetz und Recht) mitzuberücksichtigen.

11) Belege/Anhänge

Du kündigst diverse Anlagen an (Petition 2018, offener Brief an Prof. Kiel, Schreiben OStA Dr. Mayer, Medienbelege/ÖRR-Beiträge, Reichweitenstatistiken).

Vollständige Berufungsbegründung

Bernd Prokop
Neuburger Straße 16
91809 Wellheim
E-Mail: beprop@gmail.com
· Tel.: 015775955397

An das
Landgericht Ingolstadt
Auf der Schanz 37
85049 Ingolstadt
Wellheim 15.5.2026
In der Strafsache gegen: Bernd Prokop
wegen: § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes)
Az. 1 4 NBs 106 Js 131327/25 e
Urteil vom: 17.03.2026
Berufung eingelegt am: 17. März 2026

Berufungsbegründung

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Strafsache gegen mich begründe ich meine Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Ingolstadt vom 17.03.2026 wie folgt:

I. Anträge
Ich beantrage,
das Urteil des Amtsgerichts Ingolstadt vom 17.03.2026 aufzuheben und mich freizusprechen;
hilfsweise, das Verfahren gemäß § 153 StPO (Geringfügigkeit) einzustellen,
äußerst hilfsweise gemäß § 153a StPO gegen geeignete Auflagen/Weisungen einzustellen;
weiter hilfsweise, für den Fall einer Verurteilung, das Strafmaß deutlich herabzusetzen (einschließlich Tagessatzhöhe/ Kostenentscheidung).

II. Kurzer Verfahrensstand / Sachverhaltsrahmen
Im Zuge des Versuchs, die Justiz auf einen eklatanten Missstand in unserem Land aufmerksam zu machen (die Verehrung eines nach unseren Gesetzen Schwerstverbrechers und Terroristen durch eine angeblich Religionsgemeinschaft als besten aller Menschen bei gleichzeitiger Häufung der Schwerstverbrechertaten in unserm Land) und Untersuchungen anzuregen, habe ich in Unkenntnis der Gesetzeslage bzw. im Stile des Umgangs mit Strache und sonstigen Investigativdokus ein rein dienstliches Telefonat mit Herrn Oberstaatsanwalt Dr. Kaczynski mit geschnitten, um es als Beweismittel für die Untätigkeit der Justiz zu verwenden.
Das wird mir nun zum Vorwurf gemacht. Der Missstand, dass die deutsche Justiz unbeanstandet die Verehrung eines nach unseren Gesetzen Schwerstverbrechers als besten aller Menschen und Vorbild zulässt, dem jeder Muslim nachfolgen soll, ohne dass eine Distanzierung von den verbrecherischen Taten dieses nach unseren Gesetzen Schwerstverbrechers (da Mörder, Kinderschänder, Terrorist, Kidnapper, gewerbsmäßiger Räuber, Lösegelderpresser, Sklavenhalter, Vergewaltiger, Auftragsmörder, Massenmörder, Kriegstreiber, Lügner und Betrüger, etc. , der seine Ideologie von Anfang an mit Terror und Gewalt verbreitet hat) erfolgt, wurde dagegen nichts, ich wiederhole: „N I C H T S“ unternommen.

Zeitlicher Ablauf (nach eigener Darstellung und Aktenlage)
Telefonat/ Aufnahme: 18.07.2025
Online-Stellung: 07.08.2025
polizeiliche Mitteilung über Ermittlungsverfahren: 23.10.2025, am selben Tag Überarbeitung des Beitrags in die heutige Form.

Wesentliche Feststellungen des Amtsgerichts
Aufnahme eines Telefonats mit LOStA Dr. Kaczhynski, ohne Wissen und Einverständnis.
Rechtsfolgen / Strafmaß:
Das Amtsgericht hat mich zu einer Strafe von 70 Tagessätzen (Tagessatzhöhe 30 € ) sowie Kosten/Auslagen verurteilt.

III. Berufungsgründe

  1. Art. 20 GG
    Leider kann heute nicht mehr davon die Rede sein, dass in Deutschland alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und dass sich die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung an die verfassungsmäßige Ordnung sowie an Gesetz und Recht gebunden fühlen (vgl. Art. 20 GG Abs 1 und 2). Wie von mir auf meiner Webseite berndprokop.de dokumentiert, haben inzwischen ganz offensichtlich shariahörige Verfassungsfeinde aus Politik, Medien, Verwaltung und sogar Justiz das Land übernommen. Sowohl meine im letzten Jahr als angebliche Beleidigung verurteilte Tat, als auch mein angebliches Vergehen gegen den § 201 StGb sind als Akte des Widerstands gegen die Beseitigung der Ordnung im Sinne von GG 20 Abs. 4 zu verstehen.
    Seit 2016 versuche ich als examinierter Historiker, der die Sachlage überprüft hat, auf die Ungeheuerlichkeit aufmerksam zu machen, dass im Islam ein Mörder, Kinderschänder, Terrorist, Kidnapper, gewerbsmäßiger Räuber, Lösegelderpresser, Sklavenhalter, Vergewaltiger, Auftragsmörder, Massenmörder, Kriegstreiber, Lügner und Betrüger, der seine Ideologie von Anfang an mit Terror und Gewalt verbreitet hat, als bester aller Menschen, auch in Deutschland als Vorbild und als nachzufolgendes Beispiel Allahs tagtäglich verherrlicht wird (vgl. Koran 33:21, Hadithe, Theologie, Sira, Hamed Abdel Samad, etc.). Das hat vielfältige Implikationen und Auswirkungen auf das gesellschaftliche Leben und die Zukunft unseres Landes.

Die herrschende Politik ignorierte diesen Hinweis und war nicht einmal bereit, meine Petition dazu zu veröffentlichen (daran überhaupt zu denken, stifte Unfrieden, als ob die Verehrung und Beispielnahme an einem Schwerstverbrecher mit regelmäßigen öffentlichen Abschlachtungen in seiner Nachfolge keinen Unfrieden stiften würde, Anhang 1), den Medien war dieses Eisen ebenfalls zu heiß.

2023 fällte das BAG Erfurt gegen Yoga Vidya, der Perle der spirituell religiösen Weiterentwicklung Deutschlands, wo ich selbst Mitglied bin und mit viel Gewinn schon Monate von Arbeitsleistung gegen Kost und Logis erbracht habe, eine selbstherrliche, gottlose und ignorante Justizentscheidung: Yoga Vidya, das vom Gesichtspunkt des religiösen Lebens, gelebter Spiritualität und Welterklärung alle anderen auf dem religiösen Gebiet locker in die Tasche steckt, wurde kurzerhand der Weltanschauungs- und Religionscharakter aberkannt („Da es bei dem Beklagten bereits an einem engen Konnex zu einem durch Glauben oder Weltanschauung definierten Selbstverständnis fehlt“ vgl. Urteil BAG-9-AZR 254/22 S.28), nur um danach ein skandalös in die Religionsfreiheit eingreifendes und die Existenzfähigkeit von Yoga Vidya bedrohendes Urteil wegen Verstoßes gegen Mindestlohngesetze fällen zu können.
Obwohl Yoga Vidya spirituell im Vergleich zu jeder anderen Weltanschauung oder Religion viel mehr bietet und im Preisniveau unter katholischer und evangelischer Seminarangeboten (die massiv staatlich gefördert werden und durch staatliche Steuereinziehung bevorteilt sind) wurden Yoga Vida rein finanzielle Interessen unterstellt.
Diese eindeutig verfassungsfeindliche Entscheidung wurde schließlich vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet. Damals hatte ich mich noch gewundert und geschlossen: Wenn die deutsche Justiz schon gegen eine tadellose Religionsgemeinschaft nach haltloser medialer Hetze durch den WDR so aggressiv vorgehen kann, dann wäre es an der Zeit, falls noch gleiches Recht für alle gilt, auch die problematische und wirkliche Pseudoreligion in Deutschland, den Islam, härter anzufassen und dieser genauso den Religionsstatus zu entziehen und Aufgaben der Nachbesserung zu stellen, damit der Islam sich in unsere Gesellschaft einfügt und nicht, wie es heute der Fall ist, unsere Gesellschaft sich immer mehr dem Islam unterwirft.
Ein eindeutiges Indiz der schon lange geübten Unterordnung der herrschenden Verfassungsfeinde unter die Scharia ist die Vorzugsbehandlung, die der Islam in unserem Land erfährt (Beim Islam verschließt man die Augen vor der Schwerstverbrecherverehrung, bei Yoga Vidya führen Kleinigkeiten zur Religionsaberkennung). Das ist genau das, was die Scharia einfordert (vgl. https://www.youtube.com/watch?v=j47_W8SSrV0&t=2s) und korrupte, feige und verlogene Politiker, „Qualität“-Medien und Juristen liefern.
Deswegen ist es nicht verwunderlich, dass meine langjährigen Bemühungen, auf eine eklatante Ungleichbehandlung und damit grundgesetzwidrige und verfassungsfeindliche Behandlung von Religionsgemeinschaften und spirituelle Bewegungen durch Politik, Presse und andere Staatsorgane hinzuweisen, fruchtlos blieben und mir nur Verfolgung und Diskreditierung einbrachten. (exemplarisch hänge ich meinen offenen Brief an Herrn Prof. Kiel, ehemaligen vorsitzenden Richter am BAG Erfurt an, vgl. Anhang 2)
Wenn Yoga Vidya ein reines Wirtschaftsunternehmen ist, dann ist der Islam eine reine Terror- und Gewaltideologie mit dem Ziel der Weltbeherrschung. Doch gegen den Islam hat keiner unserer Verfassungshüter irgendetwas auszusetzen.

Im Zuge der juristischen Auseinandersetzung im Fall Wanderwitz wurde mir klar: Die Justiz kann mich nicht so leicht unter den Teppich kehren wie Presse, Politik und Verwaltung, die es sehr leicht haben, Kritiker zu ignorieren. Bei der Justiz bekomme ich unter gewissen Bedingungen zumindest immer Antwort und kann nachhaken.
Auch wenn ich inzwischen zum Schluss gekommen bin, dass offensichtlich ausgewiesene skrupellose Verfassungsfeinde diesen Staat übernommen haben, die keinen Pfifferling auf Gesetz und Recht geben, sondern ihren eigenen persönlichen Vorteil, ihre eigene Sicherheit und ihr Auskommen vor die Maßgaben des Gesetzes stellen und somit mein ganzes Bemühen zur Fruchtlosigkeit verdammt ist, werde ich diese Zustände weiterhin anprangern und für eine sicher einmal weniger korrupte, feige und verlogene zukünftige Gesellschaft aufbereiten und dokumentieren. Auch wenn die herrschenden Verfassungsfeinde aus Politik, Presse, Verwaltung und Justiz heute noch triumphieren. Der Tag wird kommen, da ihr gottloses, verruchtes Treiben breit aufgedeckt, verfassungsgemäß beurteilt wird und ich notgedrungen rehabilitiert werde.

Dass ich und die Gruppierung, für die ich mich einsetze, natürlich nicht die einzigen sind, die die Leidtragenden der herrschenden verfassungsfeindlichen Zustände im Land sind, für die die deutsche Justiz im großen Maße verantwortlich zu machen ist, liegt in der Natur der Sache (ich verweise auf andere spirituelle Gruppierungen wie Bhakti Marga, Anthroposophie, Anastasia, auf die Corona-Verwerfungen, rituellen, satanistischen und anderen Missbrauch von Kindern, der durch Epstein nur marginal an die Oberfläche geschwappt wurde, oder den Umgang mit der AfD, etc.).
Ich beschränke mich zum Nachweis der verfassungsfeindlichen Zustände im Land auf den religiösen Bereich, weil ich in diesem Fall unmittelbar Betroffener, Leidtragender und aufgrund jahrzehntelanger Beschäftigung damit auch Fachmann und Experte bin, sodass mir kein Usurpator von Fachkompetenz irgendetwas vormachen kann. Um die Verfassungsfeindlichkeit der herrschenden Klasse nachzuweisen, reicht auch dieser eine eklatante Fall. Diesen will ich etwas ausführen, weil ich davon ausgehe, dass die mit meinem Fall Befassten sich vielleicht gar nicht bewusst sind, welch groß angelegter Betrug am Land und an der Bevölkerung seit langem unbeanstandet am Laufen ist.

Mohammed, der Gründer und der beste aller Menschen im Islam, hat nur sehr wenig mit Christus gemein und spielt eher in der Liga der größten Schwerstverbrecher der Welt, wie Hitler und Stalin mit (vgl. Sira und moderne kritische Biographien wie die von Hamed Abdel Samad, etc.) .
Das weiß aber leider kaum einer im Land, weil darüber die schariahörigen „Qualitäts“-Medien nicht aufklären und einschlägige Formate offensichtlich seit jeher eine Diskussion darüber vermeiden. Die Justiz tut so, als wäre das nur meine Meinung bzw. Auffassung und rührt keinen Finger, um zu klären, was wirklich Sache ist. Die Justiz unterstellt mir höchstens, ich würde den Islam kritisieren (vgl. Schreiben OStA Dr. Mayer, Anhang 3). Dagegen habe ich Respekt vor jeder Religion. Die regierenden Verfassungsfeinde offensichtlich nur vor denen, die mit Terror Schrecken verbreiten.
Doch wenn der beste aller Menschen im Islam, der Gründer und das Vorbild für alle Muslime ein Mörder, Kinderschänder, Terrorist, Kidnapper, gewerbsmäßiger Räuber, Lösegelderpresser, Sklavenhalter, Vergewaltiger, Auftragsmörder, Massenmörder, Kriegstreiber, Lügner und Betrüger, der seine Ideologie von Anfang an mit Terror und Gewalt verbreitet hat (dieser meiner Feststellung als examinierter Historiker hat noch niemand derjenigen, gegen die sich meine Handlungen und mein Widerstand richten, begründet widersprochen) ist, dann hat das mehrere bedeutende Implikationen.

  1. Islamisten sind nicht Gestörte, die den Islam missbrauchen. Islamisten sind diejenigen, die die reine Lehre des Islam leben und alle anderen Muslime auf diese reine islamistische Lehre festnageln können, wenn wir als Staat und Gesellschaft keine klaren Grenzen ziehen, wozu im Grunde die Forderung einer Distanzierung von einem Mörder, Kinderschänder, Terrorist, Kidnapper, gewerbsmäßiger Räuber, Lösegelderpresser, Sklavenhalter, Vergewaltiger, Auftragsmörder, Massenmörder, Kriegstreiber, Lügner und Betrüger, der seine Ideologie von Anfang an mit Terror und Gewalt verbreitet hat, und anderes gehört, wie wir das in unserem so politisch korrekten Land von jedem verlangen, außer vor denen, die ständig dadurch auffallen, dass Angehörige ihrer Ideologie in Nachfolge ihres Schwerstverbrechervorbildes und mit Berufung auf die Schwerstverbrecherideologie (vgl. Alluha Akbar) Bürger unseres Landes abschlachten.
    Da die herrschenden Verfassungsfeinde sich aber offensichtlich seit langem mehr der Scharia verpflichtet fühlen als dem Grundgesetz und anderen deutschen Gesetzen, kommt das, was man wegen Nichtigkeiten Yoga Vidya, ohne mit der Wimper zu zucken, zumutet, im Falle des Islams, wo deswegen schon zahlreiche Todes- und andere Opfer zu beklagen sind, nicht in Frage: d.h., Absprechen des Religionscharakters, bis Einklang mit der deutschen Verfassung und deutschem Recht hergestellt sind.
  2. Wie kann ein zivilisierter Rechtsstaat zulassen, dass Millionen Einwanderer einen Mörder, Kinderschänder, Terroristen, Kidnapper, gewerbsmäßigen Räuber, Lösegelderpresser, Sklavenhalter, Vergewaltiger, Auftragsmörder, Massenmörder, Kriegstreiber, Lügner und Betrüger, der seine Ideologie von Anfang an mit Terror und Gewalt verbreitet hat, zum Vorbild haben und täglich aufgerufen werden, diesem nachzufolgen, um sich offensichtlich (da sich niemand davon distanziert und diese Distanzierung auch von niemandem eingefordert wird) auch in seinen terroristischen und sonstigen kriminellen Handlungen ein Beispiel an diesem zu nehmen? Warum wird die angestammte Bevölkerung über die wahren Zusammenhänge belogen und betrogen (vgl. Ausrufung des Islams zur Rasse und Verfolgung jeglicher Kritik gegen den Islam, sowie Umtitulierung der „Religion des Terrors, der Gewalt und des Krieges“ in die „Religion des Friedens“, wobei dann auch noch verschwiegen wird, dass dieser Frieden erst für die Zeit verheißen ist, wenn es keine „Ungläubigen“ mehr gibt, diese also ausgerottet sind oder als Menschen zweiter Klasse den Muslimen untergeordnet sind)? Alleine dass so etwas möglich ist, ist ein deutlicher Beleg, dass etwas sehr im Argen liegt in unserem Land und dass Widerstand im Sinne von GG 20 (4) angesagt ist!
  3. Wie kann ein zivilisierter Rechtsstaat zulassen, dass irgendjemand behauptet, dass eine Ideologie, in der ein Mörder, Kinderschänder, Terrorist, Kidnapper, gewerbsmäßiger Räuber, Lösegelderpresser, Sklavenhalter, Vergewaltiger, Auftragsmörder, Massenmörder, Kriegstreiber, Lügner und Betrüger, der seine Ideologie von Anfang an mit Terror und Gewalt verbreitet hat, bester aller Menschen ist und als Vorbild dient, zu Deutschland gehört, ohne zuerst zu fordern, dass diese Ideologie sich unseren Gesetzen und Lebensgrundsätzen unterordnet, vgl. Wulff, Merkel und andere? Alleine dass so etwas möglich ist, ist ein deutlicher Beleg, dass etwas sehr im Argen liegt in unserem Land und dass Widerstand im Sinne von GG 20 (4) angesagt ist!
  4. Am Verstörendsten ist, dass es in Deutschland erlaubt ist, zum Abschlachten von „Ungläubigen“, d.h. der angestammten Bevölkerung aufzurufen (mehrmals im Koran selbst) und sich ein Beispiel an Mohammed (dem Mörder, Kinderschänder, Terroristen, Kidnapper, gewerbsmäßigen Räuber, Lösegelderpresser, Sklavenhalter, Vergewaltiger, Auftragsmörder, Massenmörder, Kriegstreiber, Lügner und Betrüger, der seine Ideologie von Anfang an mit Terror und Gewalt verbreitet hat) zu nehmen. Wenn jemand diesen erlaubten täglichen Aufrufen Folge leistet, wie es jedes Jahr mehrmals vorkommt, dann schickt man den gehorsamen Gläubigen ins Irrenhaus, als ob es nicht zwingend zu erwarten ist, dass zumindest einige der Aufgehetzten, den in Deutschland erlaubten Aufforderungen zur Beispielnahme an einem Mörder, Kinderschänder, Terrorist, Kidnapper, gewerbsmäßiger Räuber, Lösegelderpresser, Sklavenhalter, Vergewaltiger, Auftragsmörder, Massenmörder, Kriegstreiber, Lügner und Betrüger, der seine Ideologie von Anfang an mit Terror und Gewalt verbreitet hat, Folge leisten.
    Die Justiz meidet das Risiko, sich den Zorn der „Religion des Friedens“ zuzuziehen und spricht schariahörige Urteile (ein Mörder, Kinderschänder, Terrorist, Kidnapper, gewerbsmäßiger Räuber, Lösegelderpresser, Sklavenhalter, Vergewaltiger, Auftragsmörder, Massenmörder, Kriegstreiber, Lügner und Betrüger, der seine Ideologie von Anfang an mit Terror und Gewalt verbreitet hat, darf nicht kritisiert werden, wenn er Mohammed heißt). Die Leidtragenden sind die Bürger des Landes, die reihenweise abgeschlachtet und anderweitig malträtiert werden.
    Wie an mehreren historischen Beispielen nachweisbar, halten sich die so aufgehetzten Muslime solange mit ihren Taten vornehm zurück, solange sie noch eine kleine Minderheit im Land sind. Dass diese jetzige vornehme Zurückhaltung bald schon „gerechtem göttlichen Zorn“ größerer Massen weichen dürfte, scheint den herrschenden Verfassungsfeinden egal zu sein.
    Alleine dass so etwas möglich ist, ist ein deutlicher Beleg, dass etwas sehr im Argen liegt in unserem Land und dass Widerstand im Sinne von GG 20 (4) angesagt ist!
  5. Ich habe mehrmals darum gebeten, mir zu erklären, warum die naheliegenden Zusammenhänge von Schwerstverbrechervorbild und propagiertem besten aller Menschen (an dem sich jeder Muslim ein Beispiel nehmen soll) und den statistisch relevanten Ausschlägen bei Taten von Muslimen, die der Schwerstverbrecher-bester-aller-Menschen vorgemacht hat, nicht untersucht werden, um Konsequenzen daraus zu ziehen. Nachdem ich bereits bei Politikern und Medienleuten die Erfahrung machen musste, dass man sich mit der Frage überhaupt nicht beschäftigen will (meine Petition Anlage 1 wurde gar nicht veröffentlicht, genauso wie Leserbriefe zum Thema), musste ich zur Kenntnis nehmen, dass sich selbst die Justiz nicht mehr an Gesetz und Ordnung hält, sondern lieber die Forderungen der Scharia erfüllt, d.h. also inzwischen die Scharia über das Grundgesetz stellt. Oder anders ausgedrückt: Deutsches Recht und das Grundgesetz gelten für die herrschenden Verfassungsfeinde aus Politik, Medien, Verwaltung und Justiz nur noch unter Schariavorbehalt.
    Alleine das ist ein deutlicher Beleg, dass etwas sehr im Argen liegt in unserem Land und dass Widerstand im Sinne von GG 20 (4) angesagt ist!
  6. Den 12 Stämmen wurden 2013 ihre Kinder weggenommen, weil Eltern angeblich ihre Kinder schlugen. Beim über den deutschen Gesetzen und dem Grundgesetz stehenden Islam interessieren sich die deutschen Behörden überhaupt nicht dafür, wie viele Mädchen geschlagen werden, bis sie das Kopftuch „freiwillig“ tragen oder andere „religiöse Vorschriften“ einhalten.
  7. Die vielen friedlichen und gutwilligen Muslime, die in reformierten oder weitgehend reformierten islamischen Gruppierungen beheimatet sind, werden langfristig immer den Radikalen unterliegen, weil diese mit dem Schwerstverbrechervorbild und der reinen terroristischen ungläubigenfeindlichen Lehre des Islam alle Trümpfe in ihrer Hand haben (vgl. rasante Ausbreitung des IS 2014). Deshalb wäre eine rigorose Durchsetzung deutscher Gesetze und grundgesetzlicher Werte gegenüber allen Muslimen so wichtig und deshalb ist die Unterwerfung unserer Pseudoeliten aus Politik, Medien, Verwaltung und Justiz unter die Scharia und den Islam besonders verwerflich.
  8. Die Justiz hat auf meine Frage, wie es sein kann, dass eine Ideologie, in der der beste aller Menschen und nicht zu kritisierendes nachzufolgendes Vorbild ein Mörder, Kinderschänder, Terrorist, Kidnapper, gewerbsmäßiger Räuber, Lösegelderpresser, Sklavenhalter, Vergewaltiger, Auftragsmörder, Massenmörder, Kriegstreiber, Lügner und Betrüger, der seine Ideologie von Anfang an mit Terror und Gewalt verbreitet hat, ist, zu Deutschland gehören soll, nicht reagiert und tut so, als sei das, was ich als examinierter Historiker festgestellt habe, mein Hirngespinst, als wolle ich nur Kritik am armen Islam üben (vgl. Anhang 3). Ich kritisiere den Islam nicht. Ich respektiere jede Ideologie. Was ich kritisiere, ist der privilegierte Umgang der herrschenden Verfassungsfeinde mit einer Terror- und Gewaltideologie, die den Anspruch auf Weltbeherrschung erhebt und alles nicht ihresgleichen als minderwertig und ausrottungswürdig erklärt (https://www.youtube.com/watch?v=j47_W8SSrV0&t=2s).
    Stellt man deutsches Recht und deutsche Gesetze dieser Ideologie gegenüber, müsste jeder klar denkende Mensch sehr viele Unvereinbarkeiten feststellen. Wenn man dann außerdem feststellt, dass in Deutschland die Konsequenz daraus ist, dass diese Terror- und Gewaltideologie sich nicht im Sinne deutscher Gesetze anpassen muss, sondern dass vielmehr deutsche Gesetze und selbst das Grundgesetz nur noch insoweit gelten, wie es dieser Gewalt und Terrorideologie mit Weltbeherrschungsanspruch genehm ist (vgl. Kinderehen, Unterordnung der Frauen, Verehrung eines nach unseren Gesetzen Schwerstverbrechers und Vorbildnahme an einem Mörder, Kinderschänder, Terroristen, Kidnapper, gewerbsmäßigen Räuber, Lösegelderpresser, Sklavenhalter, Vergewaltiger, Auftragsmörder, Massenmörder, Kriegstreiber, Lügner und Betrüger, der seine Ideologie von Anfang an mit Terror und Gewalt verbreitet hat, massive Hetze gegen Christen, Juden und sonstige Ungläubige in den vermeintlich heiligen Schriften), wann wenn nicht dann, ist die Zeit gekommen, dass Widerstand gegen diejenigen angesagt ist, die für diese Unterwerfung von allem was unsere Mütter und Väter erkämpft und erarbeitet haben unter den Islam, angesagt ist?
  9. Der ÖRR und andere „Qualitätsmedien“ stecken offensichtlich mit den Verfassungsfeinden aus Politik, Verwaltung und Justiz unter einer Decke. Bei harmlosen religiösen, spirituellen oder weltanschaulichen Richtungen wird ganz genau hingeschaut. Geringfügige Abweichungen von heutigen Standards wie bei der Anthroposophie, Anastasia, Bhakti Marga, Yoga Vidya, wo noch niemals ein Anhänger mit eindeutigem Bekenntnis zur eigenen Ideologie mordend und schlachtend durch die Straßen gezogen ist, werden skandalisiert (Anhang 4). Beim Islam, wo der Zusammenhang zwischen Schwerstverbrechervorbild, hetzerischer Lehre und einer nicht endenden Reihe von abscheulichen Attentaten und sonstigen Verbrechen eindeutig ist, genau das Gegenteil. Es wird massiv vertuscht und kaltblütig gelogen, Islamismus soll etwas ganz anderes sein als Islam (obwohl bekannt ist, dass sich jeder Muslim spontanradikalisieren kann, wenn er sich nur auf die ursprüngliche Lehre des Mörders, Kinderschänders, Terroristen, Kidnappers, gewerbsmäßigen Räubers, Lösegelderpressers, Sklavenhalters, Vergewaltigers, Auftragsmörders, Massenmörders, Kriegstreibers, Lügners und Betrügers, der im Islam bester aller Menschen und Vorbild ist, besinnt), sodass viele im Land zu glauben scheinen, der Islam, die Terrorreligion, in der ein Mörder, Kinderschänder, Terrorist, Kidnapper, gewerbsmäßiger Räuber, Lösegelderpresser, Sklavenhalter, Vergewaltiger, Auftragsmörder, Massenmörder, Kriegstreiber, Lügner und Betrüger, der seine Ideologie von Anfang an mit Terror und Gewalt verbreitet hat, bester aller Menschen und Vorbild ist, und wo sich die Anhänger am Schwerstverbrechervorbild täglich ein Beispiel nehmen, sei das bessere Christentum, nur ein paar Irre würden das Bild trüben.
    Aufgrund dieser steten Propaganda ist der unkritische Teil der Bevölkerung inzwischen derartig gehirngewaschen, dass nach jedem islamischen Attentat erst einmal eine Demo gegen Rechts folgt. Diese von skrupellosen Verfassungsfeinden gehirngewaschene Bevölkerung merkt gar nicht, wie sie von einer feigen, korrupten und verlogenen Politik, Presse, Verwaltung und Justiz betrogen und ausgenutzt wird. Letztere opfern für ihre eigene Sicherheit und Unversehrtheit die Zukunft des Landes und haben gelernt, ihre Schariahörigkeit schönzureden und ihre verlogene Propaganda durch bezahlte Klacköre wie Correktiv, Amadeus Antonius Stiftung und viele andere bestochene Landesverräter zu verbreiten. Nur so ist es möglich, dass täglich Millionen Bürger mit Grundgesetz- und gesellschaftsfeindlichen Ideen (wobei diejenige, dass ein Schwerstverbrecher größer als Hitler der beste aller Menschen sein soll, an dem man sich ein Beispiel zu nehmen habe, nur eine von vielen gesellschaftsfeindlichen im Islam ist) indoktriniert werden und unser Staat gleichzeitig schariakonform umgebaut wird.
    Jetzt, wo der Karren schon extrem tief im Dreck steckt, kommt endlich auch mal eine offenere Doku vom ÖRR: https://www.youtube.com/watch?v=4L9WFrwWdkM
    Da kein Aufschrei und keine Kurskorrektur erfolgt, heißt das, dass es den herrschenden Verfassungsfeinden völlig egal ist, wohin sich unser Land fern von irgendwelchen grundgesetzlichen Werten entwickelt.
  10. Wie schizophren, feige und kriminell ist es, wenn wir einerseits Mord, Kindesmissbrauch, Terror, Entführungen, gewerbsmäßige Räuberei, Lösegelderpressung, Sklavenhaltung, Vergewaltigung, Auftragsmord, Massenmord, Kriegstreiberei, Lügen und Betrügen etc. unter Strafe stellen und dann ohne Weiteres Millionen Menschen ins Land lassen, von denen wir wissen, dass sie einen Mörder, Kinderschänder, Terroristen, Kidnapper, gewerbsmäßigen Räuber, Lösegelderpresser, Sklavenhalter, Vergewaltiger, Auftragsmörder, Massenmörder, Kriegstreiber, Lügner und Betrüger, der seine Ideologie von Anfang an mit Terror und Gewalt verbreitet hat, verehren und nacheifern. Obwohl Untersuchungen ergeben haben, dass ein hoher Prozentsatz von Muslimen keinen Pfifferling auf unsere Gesetze geben, wenn die Scharia etwas anderes verlangt, trauen sich diejenigen, die in Amtseid und anderen Eiden darauf geschworen haben und dafür bezahlt werden, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden, unseren Gästen, die wir verköstigen, Behausen, Beschützen und finanzieren, nicht zu sagen, und deutlich darauf hinweisen, wo wir zum Wohle der angestammten Bevölkerung keine Kompromisse mit einer Gewalt- und Terrorideologie eingehen können. Beim Islam heißt es nicht wie im Christentum und jeder anderen vom Grundgesetz geschützten Religion oder Weltanschauung: „Mein Reich ist nicht von dieser Welt.“ Der unreformierte Islam, gegen den sich kein Verantwortlicher im Land einen Mucks zu machen traut, will alles, jeden Bürger, alle Institutionen und alles Recht. Niemand der vornehmen Herren und Damen traut sich zu sagen, dass so etwas in unserem Land nichts zu suchen hat! Faktisch wird damit eine islamische Konkurrenzverfassung und Rechtssetzung für Deutschland unbeanstandet geduldet. Schande über unsere „Unsere Demokraten“, unsere „Qualitätspresse“, unsere „vereidigten“ Beamten und unsere „Justiz“!
  11. Um diese verbrecherischen Machenschaften zu verschleiern, bedient sich die verfassungsfeindliche Justiz, die Presse, Politik und Verwaltung vor allem des Instruments des Dummstellens und der Herausstellens der eigenen vermeintlichen Ignoranz. (Vgl. Anhang 3) man tut so, als wüsste man gar nicht, dass mit Mohammed keine Christusgestalt verehrt wird, redet von einer Auffassung, die ich hätte, ohne sich darum zu bemühen, Klarheit zu schaffen und auch dieses klare Bild der Bevölkerung zu vermitteln. Wo bleiben die wissenschaftliche Untersuchung und die klare Feststellung, was Sache ist?

Niemand ist bereit, mir zu erklären, wie es in einem zivilisierten Staat, der vorgibt, seine Werte aus dem Grundgesetz zu beziehen, sein kann, dass ein nach unseren Gesetzen Schwerstverbrecher größer als Hitler als bester aller Menschen hingestellt wird und sogar noch zu seiner Nachfolge aufgefordert wird.
Eine Oberstaatsanwältin Dr. Mayer tut so, als ob das nur meine Auffassung sei (vgl. Anlage 3, wohlgemerkt, ich bin examinierter Historiker, der sich die Quellenlage studiert hat, von Mohammed und von Hitler), unternimmt jedoch keinerlei Schritte, das klären zu lassen, als ob das eine Nebensächlichkeit sei, zu erforschen, warum diejenigen, denen von Kindheit an eingebläut wird, sich an einem Mörder, Kinderschänder, Terrorist, Kidnapper, gewerbsmäßiger Räuber, Lösegelderpresser, Sklavenhalter, Vergewaltiger, Auftragsmörder, Massenmörder, Kriegstreiber, Lügner und Betrüger, der seine Ideologie von Anfang an mit Terror und Gewalt verbreitet hat, ein Beispiel zu nehmen, sich jederzeit spontanradikalisieren können, um danach Bürger unseres Landes abzuschlachten, etc..

Fragt man: Was ist die Motivation hinter dieser Untätigkeit und verbrecherischen Vergewaltigung unserer Verfassung?
Wenn die Verantwortlichen nicht alle geistesgestört sind, bleibt nach meinem Verständnis als Antwort nur übrig:
Eine Durchsetzung deutschen Rechts würde sehr wahrscheinlich zu einem ähnlichen weltweiten Aufruhr unserer lieben muslimischen Brüder und Schwestern führen, wie wir das im Fall der Mohammed Karikaturen aus Dänemark erlebten.
Davon abgesehen, dass die deutsche Justiz gar nicht unabhängig ist:
Obwohl nicht jeder Jurist, der seinem Amtsauftrag nachkommt und nach deutschem Recht Recht spricht, ein Opfer des islamischen Terrors sein würde, bevorzugen sie wohl doch eine weite Streuung der Wahrscheinlichkeit, abgeschlachtet zu werden. Auch wenn die langfristige Opferzahl sehr wahrscheinlich sehr viel geringer wäre (vgl. Umdenken und Kursanpassung in Dänemark, lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende), machen sie das Gleiche wie Wulff und Merkel, die sich mit ihrer unverantwortlichen „Seligsprechung des Islam“ („Eine Gewalt-, Terror-, und Weltbeherrschungsideologie, in der ein Mörder, Kinderschänder, Terrorist, Kidnapper, gewerbsmäßiger Räuber, Lösegelderpresser, Sklavenhalter, Vergewaltiger, Auftragsmörder, Massenmörder, Kriegstreiber, Lügner und Betrüger, der seine Ideologie von Anfang an mit Terror und Gewalt verbreitet hat, bester aller Menschen und Vorbild ist, soll zu Deutschland gehören!?“ Nein Danke!) selbst aus der Schusslinie nehmen und den schwarzen Peter des potenziellen öffentlichen Abgeschlachtetwerdens der breiten Bevölkerung zuschieben. Dass damit das leise Abschlachten niemals zu einem Ende kommen wird, sondern vermutlich in Zukunft größer wird, ist unerheblich, da es den verantwortlichen Verfassungsfeinden offensichtlich in erster Linie um ihre eigene Unversehrtheit geht und die Auswirkungen ihrer verfassungsfeindlichen Umtriebe möglicherweise erst nach ihrem eigenen natürlichen Ableben zum Tragen kommen wird.

Würde man den Islam mit gleichen Maßstäben messen wie alle anderen, d.h. würde die Schariahörigkeit unter den Herrschenden in Politik, Medien, Verwaltung und Justiz nicht grassieren, wären sicher schon längst alle Formen des Islam, die nicht grundgesetzkonform sind (was wahrscheinlich heute noch die meisten sind) verboten.
Da dies nicht geschieht, stellen die herrschenden Kräfte aus Politik, Medien, Verwaltung und Justiz inzwischen faktisch die Scharia über das Grundgesetz. Denn die Scharia fordert ja, dass man an dem Gründer des Islam, der sich als Mörder, Kinderschänder, Terrorist, Kidnapper, gewerbsmäßiger Räuber, Lösegelderpresser, Sklavenhalter, Vergewaltiger, Auftragsmörder, Massenmörder, Kriegstreiber, Lügner und Betrüger hervorgetan hat und seine Ideologie von Anfang an mit Terror und Gewalt verbreitet hat, keine Kritik üben darf und dass der Islam in jeder Gesellschaft eine Vorzugsbehandlung erfahren muss. Das ist genau das, was in unserem Land (und leider inzwischen auch in einigen anderen westlichen Ländern, wie Frankreich, England, Spanien, Belgien, Holland, etc.) der Fall ist. Die Unterordnung unter die Scharia kommt auch bei Kinderehen, Unterdrückung der Frau und in einigen anderen Gesellschaftsbereichen zu tragen. Die Scharia hat sich bereits durchgesetzt und in der Zukunft ist noch viel mehr zu erwarten.
Das Grundgesetz und deutsches Recht gelten in wichtigen Bereichen also nur noch, insoweit sie der Scharia nicht widersprechen.

Alle, die sich möglicherweise nur stillschweigend zu dieser Verballhornung deutschen Rechts und des Grundgesetzes und damit zum Verrat an der angestammten Bevölkerung verschworen haben, sind nach meinem Verständnis Verfassungsfeinde in Reinstkultur. Sie haben die in Art. 20 GG beschworene rechtsstaatliche Ordnung im Land schon lange ad Absurdem geführt. Laut Art. 20 GG Satz 4 habe ich dagegen das Recht und als aufrechter Bürger sogar die Pflicht, Widerstand zu leisten, weil andere Abhilfe nicht möglich ist, bzw. war
.
Da meine anderen Bemühungen im Laufe von 10 Jahren, in denen die Zustände sich von Jahr zu Jahr verschlimmerten, nicht fruchteten, sind meine angebliche Beleidigung von Herrn Wanderwitz, mein Verstoß gegen § 201 StGB und noch viel mehr durch Art. 20 Satz 4 GG gedeckt.

Ich beantrage deshalb eine Aufhebung des Urteils wegen Beleidigung, eine Entschädigung und Rehabilitierung sowie einen Freispruch im Falle der Anklage wegen Verstoß gegen §201 StGB. Alle Ermittlungen sind umzulenken gegen markante Verfassungsfeinde:
Ich bitte um die Eröffnung von Verfahren gegen den leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Kaczynski, gegen Oberstaatsanwältin Dr. Mayer, OStA Dobrindt, gegen den Bundespräsidenten a.D. Wulff, Bundeskanzlerin a.D. Merkel, MdB Lamia Kaddor, die mehr Teilhabe für den Islam einfordert, ohne vorher zu fordern, dass der Islam grundgesetzkonform wird (hat sie zwar niemand von unseren vornehmen Juristen und Journalisten darauf aufmerksam gemacht, aber Unwissenheit schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht), gegen Intendant des WDR a.D. Buhrow, stellvertretend für viele andere und um die Eröffnung der Diskussion, wie sich ein Islam in Deutschland anpassen muss, damit er mit unseren Gesetzen vereinbar ist und welche Formen des Islam geduldet werden können. Im Grunde sollte eine verfassungsgemäßeJustiz selbst wissen, wo sie anfangen und wo sie aufhören muss, um den Karren wieder aus dem Dreck zu ziehen.
Bitte halten Sie sich nicht mit mir auf, sondern verfolgen Sie die wirklichen Straftäter.

Die deutsche Justiz hat im Falle von Yoga Vidya vorgemacht, wie leicht es ist, einer wirklichen spirituellen Gemeinschaft vom Grundgesetz zugesicherte Sonderrechte zu entziehen. Bitte machen Sie dasselbe nun bei einer Gewalt und Terrorideologie mit einem Mörder, Kinderschänder, Terrorist, Kidnapper, gewerbsmäßiger Räuber, Lösegelderpresser, Sklavenhalter, Vergewaltiger, Auftragsmörder, Massenmörder, Kriegstreiber, Lügner und Betrüger, der seine Ideologie von Anfang an mit Terror und Gewalt verbreitet hat, als besten aller Menschen und Vorbild, die seit Jahrzehnten zum Schaden von Land und Bevölkerung eine ungerechtfertigte Vorzugsbehandlung erfährt.
Wenn es einer Aussteigerin nach 10 Jahren gutem Leben einfällt, zu kurz gekommen zu sein, dann kann die deutsche Justiz einschreiten und wegen ein paar Euro einer vorbildlichen modernen spirituellen Organisation den Religions- und Weltanschauungscharakter absprechen. Doch wenn ein Gewalt- und Terrorideologie ganz offen Gewalt- und Terror predigt, und von den Anhängern dementsprechend auch am laufenden Band Gewalt und Terrorakte in unserem Land verübt werden mit vielen Toten und Zahllosen für das ganze Leben Geschädigten, dann hat eine verfassungstreue Justiz zumindest genauso einschreiten, d.h. solange im Islam ein Schwerstverbrecher größer als Hitler der beste aller Menschen und Vorbild ist, etc. kann der Islam keine Religion sein.
Falls die verehrten Damen und Herren das nicht konsequent durchziehen, beweist das die Unterwerfung der herrschenden Verfassungsfeinde unter den Islam https://www.youtube.com/watch?v=j47_W8SSrV0

Die herrschenden Verfassungsfeinde aus Politik, Presse, Verwaltung und Justiz machen sich damit zum Bütteln des Islam und verhelfen ihm in seiner gesellschaftsfeindlichen Form zu einer immer stärkeren Position in unserem Land.
Beweisen Sie bitte, dass Sie etwas Rückgrat und Ehre haben. Jeder verfassungstreue Muslim wird es Ihnen danken. Die anderen haben hier nichts verloren. Es gibt genügend Länder, wo sich Schariahörige schariakonform austoben können.
Falls Sie es vorziehen, lieber das Grundgesetz der Scharia zu unterstellen, dann gehen Sie doch bitte gleich mit in die Länder der mittelalterlichen Barbarei und lassen Sie uns in Deutschland wieder zur Zivilisation zurückkehren!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Wenn Sie hier nicht konsequent sind, verweigern sie sich der Aufgabe, für die Sie bezahlt werden und auf die Sie vereidigt wurden. Durch ihren mit nichts zu rechtfertigendem diametral anderem Umgang mit Yoga Vidya und dem Islam zeigt die Justiz, Presse, Verwaltung und Politik, dass Sie keinerlei Respekt vor den Gefühlen und dem Glauben von religiösen Menschen haben, außer wenn Sie durch Terror und Gewalt dazu gezwungen werden. Dass Sie sich ausgerechnet dem Terror und der Gewalt einer mittelalterlichen, unaufgeklärten Ideologie beugen und die Bevölkerung dazu mit einer groß angelegten Täuschung hinters Licht führen und sie diesem Terror ausliefern, ist das, was ich seit vielen Jahren anklage und versuche, darauf aufmerksam zu machen. Dagegen sind meine angebliche Beleidigung und mein angeblicher Verstoß gegen § 201 StGB lächerliche Lappalien.

Nur aufgrund der korrupten und feigen Verschleierung der Tatsachen ist es möglich, dass jemand, der sich durch seine historisch verbürgten Taten (die seine Anhänger nicht einmal abstreiten, sondern worauf sie unbeanstandet sogar stolz sind) als Mörder, Kinderschänder, Terrorist, Kidnapper, gewerbsmäßiger Räuber, Lösegelderpresser, Sklavenhalter, Vergewaltiger, Auftragsmörder, Massenmörder, Kriegstreiber, Lügner und Betrüger hervorgetan hat, und seine Ideologie von Anfang an mit Terror und Gewalt verbreitet hat, auszeichnet, in unserem Land als bester aller Menschen, nachzufolgendes Beispiel, an dem sich seine Anhänger ausdrücklich ein Beispiel nehmen sollen, bezeichnet werden darf. Und das, obwohl die Kriminalstatistik ein klares Zeichen spricht, dass dieses verbrecherische Vorbild eindeutig Wirkung zeigt.
Noch horrender: Wie die Scharia das vorschreibt, darf dieser nach unseren Gesetzen Schwerstverbrecher nicht einmal kritisiert werden und die vom Grundgesetz und allen anderen Gesetzen vorgesehenen Konsequenzen (Verbot aller Vereinigungen mit derartig gesellschaftschädlichen Praktiken etc.) finden keine Anwendung.
Damit ist klar: Ganz offen haben diese verschworenen Verfassungsfeinde inzwischen die Scharia über das Grundgesetz und alle anderen Gesetze unseres Landes gestellt.
Es wird sogar jeder verfolgt und angeprangert, der diese Ungeheuerlichkeit in unserm Land anspricht und darüber aufklärt vgl. Stürzenberger, mein Fall und viele andere mehr.

Denn darum geht es bei meiner Verfolgung wegen § 201. Diejenigen, die eigentlich zur Rechenschaft gezogen gehörten, weil sie sich eindeutig als Verfassungsfeinde erweisen, gegen die laut Art. 20 (4) Grundgesetz viel mehr als nur ein Verstoß gegen § 201 gerechtfertigt wäre, wollen mich aus dem Verkehr ziehen und mundtot machen.

Wann, wenn nicht in diesem Fall, in dem ich eine breit angelegte Verschwörung von Verfassungsfeinden aus Politik, Presse, Verwaltung und Justiz aufdecke, müsste Art. 20 (4) zur Anwendung kommen.

Wenn sich sogar die Justiz der Scharia unterstellt und dem Islam vor allen anderen Religionen, spirituellen Gruppen und Weltanschauungen den Vorrang einräumt (wohl weil es die Scharia fordert https://www.youtube.com/watch?v=j47_W8SSrV0), die nicht nur moralisch verpflichtet wäre, dem Grundgesetz den Vorrang einzuräumen, sondern auch gut dafür bezahlt wird, dann kann man das von den Medien-, Politikvertretern oder der Verwaltung schon gar nicht erwarten.
Deshalb trifft die deutsche Justiz für die beklagenswerten Zustände im Land eine besondere Schuld.

Insgesamt wiederhole ich meinen Antrag vom letzten Jahr. Der angeklagt ist freizusprechen und für das Bundesverdienstkreuz vorzuschlagen.

Da ich in dieser Verhandlung vermutlich von den Verfassungsfeinden abgeurteilt werde, die bereits zu Genüge bewiesen haben, zu was sie alles fähig sind, ist die Wahrscheinlichkeit nicht gerade gering, dass meine Ausführungen aus Berufungsbegründung 1 mit den üblichen fadenscheinigen Argumenten verworfen werden. Deshalb auch noch die folgenden Berufungsbegründungen.

  1. Strafmaß ist überzogen (Strafzumessung § 46 StGB)
    Das verhängte Strafmaß ist unverhältnismäßig und trägt dem konkreten Unrechts- und Schuldgehalt nicht angemessen Rechnung (§ 46 StGB). Maßgebliche Milderungsgründe wurden aus meiner Sicht nicht oder nicht ausreichend gewürdigt:

Geringe tatsächliche Reichweite der Veröffentlichung (geringe Seitenaufrufe; geringe Zahl tatsächlicher Leser/Hörer, 100-200 Aufrufe im Monat wobei 95 % der Besucher weniger als 30 Sekunden verweilen, wohlgemerkt auf der ganzen Webseite, vgl. Anlage 5 und 6).
Keine Gewinnerzielungsabsicht, keine Monetarisierung, kein kommerzielles Interesse.
Dienstlicher Gesprächsinhalt, keine Intimsphäre/Privatdetails.
Nachtatverhalten: nach polizeilichem Hinweis am 23.10.2025 umgehende Überarbeitung; Audioentfernung, Entfernung des Transkripts.
Motivlage: Dokumentation/Beweissicherung in einem konfliktbeladenen Vorgang;

Soweit das Amtsgericht in der Verhandlung sinngemäß darauf abstellte, ich würde „die Justiz belasten“ bzw. „Unrecht haben, weil alle sagen, ich sei auf dem Irrweg“, handelt es sich um sachfremde Strafzumessungserwägungen, die den strafrechtlich relevanten Maßstab (§ 46 StGB) nicht ersetzen können. Maßgeblich ist Unrecht/Schuld der konkreten Tat, nicht die Bewertung meiner weltanschaulichen/politischen Position.

Bei einer im Vergleich viel gravierenderen Tat der Verletzung der Vertrautheit des Wortes (Strache), wo mit krimineller Energie und großem finanziellen Aufwand der Betroffene unter Alkoholeinfluss gesetzt und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen hinters Licht geführt wurde, um professionell heimliche Video- und Tonaufnahmen über viele Stunden zu machen, von denen die skandalösen Ausschnitte europaweit veröffentlicht wurden, wurde das Verfahren eingestellt!

In seiner Hetzdoku gegen Yoga Vidya „Cash und Karma“ veröffentlicht der WDR unter anderem private E-Mails, die er auf kriminellen Wegen erlangte und nutzte sie aus dem Zusammenhang gerissen und mit der Verdrehung von Tatsachen, Yoga Vidya selbst und einzelne Personen zu verleumden, unter anderem mich selbst. Vgl. https://youtu.be/8BHh2Dz1fY4
In meinem Reaktionsvideo stelle ich mit Belegen dar, wie der WDR (der sich übrigens gegen den Islam keine vergleichbare Investigativstory zu machen traut) vollkommen konträr zu seinem Programmauftrag manipulativ Fake News herstellt, um gegen eine religiöse Minderheit zu hetzen, und Menschen dazu menschenverachtend instrumentalisiert und wirklich die Vertrautheit der Wortes verletzt, verleumdet und diskriminiert, etwas viel Schlimmeres als mir vorgeworfen wird. Meine Anzeigen gegen den WDR und die Verantwortlichen dort wurden zurückgewiesen. Ich werde aber von unserer hochverehrten Justiz wegen einer Lappalie (wenn man das neben die nicht verfolgten Vergehen des WDR stellt und wenn man bedenkt, dass es mir darum ging einen Oberstaatsanwalt, der offensichtlich gut bezahlt wird, dafür aber nichts tut, zu überführen) verurteilt.

  1. Geringfügigkeit und fehlende „erhebliche“ Betroffenheit – Einstellung § 153 StPO / § 153a StPO
    Unabhängig von der rechtlichen Einordnung liegt hier ein Fall geringer Schuld und geringer Auswirkungen vor, der eine Verfahrenseinstellung nahelegt:

niedrige Streuwirkung,
kein Vermögensschaden,
keine Veröffentlichung sensibler Privatinhalte,
Bereitschaft zu konkreten Auflagen.

Ich rege daher ausdrücklich an:

§ 153 StPO (Einstellung wegen Geringfügigkeit), hilfsweise
§ 153a StPO mögliche Auflagen wie endgültige Audioentfernung wurden bereits umgesetzt. Der Artikel wurde so umgeschrieben, dass andere nicht denselben Fehler machen, schriftliche Unterlassung.
Bedenkt man die Bewährungsstrafen, die heute für Totschlag (Markus Hempel 2017) und Vergewaltigung (Hamburger Stadtpark) verhängt werden, ist das Strafmaß weiter ein Indiz, dass inzwischen eine Zweiklassenjustiz in unser Land Einzug gehalten hat. Taten derjenigen, die illegal über die Grenzen kommen und Taten in der Nachfolge des besten aller Menschen im Islam haben kaum Folgen oder werden sogar belohnt (vgl. lebenslange Versorgung nach illegalem Grenzübertritt), dafür werden die Alteingesessenen für Lächerlichkeiten brutal bestraft. Die länger hier Lebenden werden schikaniert bis zum Äußersten (vgl. Eintreiben von Strafen für Falschparken oder geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen), bei den Anhängern einer Schwerstverbrecherideologie, wo es für den Urteilenden gefährlich werden könnte, lässt man natürlich Milde walten und zeigt ein freundliches Gesicht. So ist es auch zu erklären, dass Islamkritiker wie Hamed Abdel Samad nicht ohne mehrfachen Polizeischutz auf die Straße gehen können, unsere verehrten Richter und Staatsanwälte, die deutsches Recht durchsetzen sollten (in diesem Fall Meinungsfreiheit, die inzwischen geduldetermaßen ebenfalls weitgehend unter Schariavorbehalt steht) und auch dafür bezahlt werden, ist so etwas nicht nötig. Übrigens: Mohammed ließ seine Kritiker umbringen. Könnte vielleicht auch in den Augen des hochangesehenen Gerichts ein Zusammenhang zwischen der Erlaubnis, in Deutschland einen Schwerstverbrecher, der unter anderem seine Kritiker umbringen ließ, als Vorbild und besten aller Menschen anzubeten, und der Gefahr bestehen, dass ein Kritiker wie Hamed Abdel Samad so (begründet, vgl. van Goch, Salman Rushdie u.a. ) gefährdet ist? Wenn ja, was wäre in einem Rechtsstaat die Handlungsmaxime?
Besonders verstörend erscheint, dass all jene aus Politik, Medien, Verwaltung und Justiz, die seit langem unser Grundgesetz und damit die Bevölkerung verraten, was zu tausendfachen Opfern (auch Todesopfern führt) ebenfalls überhaupt nicht belangt werden. Ich der auf dieses himmelschreiende Unrecht in einem angeblich demokratischen Rechtsstaat hinweist, verurteilt werde. Würden wir wirklich in einem demokratischen Rechtsstaat leben, würden diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden, die derartige getürkte Urteile sprechen.

  1. Materiellrechtliche Bewertung (soweit § 201 Abs. 2 StGB vorgeworfen ist)
    Soweit mir neben der Aufnahme auch eine öffentliche Mitteilung/Zugänglichmachung zur Last gelegt wird, ist zu prüfen:

§ 201 Abs. 2 S. 2 StGB (Eignung zur Beeinträchtigung berechtigter Interessen):
Die konkrete Veröffentlichung war nach Inhalt (dienstlich), Kontext und Reichweite nicht geeignet, berechtigte Interessen in relevantem Maße zu beeinträchtigen. Es fehlte an Prangerwirkung, Sensationszuschnitt oder massenhafter Verbreitung.
§ 201 Abs. 2 S. 3 StGB (überragende öffentliche Interessen):
Hilfsweise berufe ich mich darauf, dass die Dokumentation der Transparenz/Nachvollziehbarkeit behördlicher Kommunikation in einem öffentlich diskutierten Vorgang diente und auf das Notwendige begrenzt war.
Die Tat geschah im Zuge meiner Bemühungen, dem überaus hochverehrten Herrn Oberstaatsanwalt Dr. Kaczynski Verfehlungen in der Verfolgung angezeigter Straftaten im Zusammenhang mit der Verherrlichung eines nach unseren Gesetzen Schwerstverbrechers nachzuweisen. Das würde im Normalfall jede Menschengruppe oder Vereinigung als terroristisch qualifizieren und müsste alle Verfassungsorgane auf den Plan rufen, um mit Verboten ein klares Zeichen zu setzen. Dem lichtvollen und extrem segensreichen Yoga Vidya für unser Land und seine Bewohner aller Glaubensrichtungen wurde 2023 von einer überheblichen, selbstherrlichen, gottlosen und völlig ignoranten Justiz sogar der Religions- und Weltanschauungscharakter abgesprochen. Die wahren Zustände im Islam werden hingegen vertuscht und die Bevölkerung hinters Licht geführt. Dass dort ein Mörder, Kinderschänder, Terrorist, Kidnapper, gewerbsmäßiger Räuber, Lösegelderpresser, Sklavenhalter, Vergewaltiger, Auftragsmörder, Massenmörder, Kriegstreiber, Lügner und Betrüger, der seine Ideologie schon von Anfang an mit Gewalt und Terror verbreitet hat, der beste aller Menschen ist, dem jeder Muslim nachfolgen, sich an ihm ein Beispiel nehmen soll, stört die verehrten Damen und Herren Staatsanwälte und Richter nicht im Geringsten.
Inzwischen musste ich leider einsehen, dass Herr Dr. Kaczynski, Frau Amza und Frau Dumler kein Einzelfall sind, sondern dass sich anscheinend so gut wie alle herrschenden Eliten dieses Landes aus Presse, Politik, Verwaltung und leider auch Justiz vermutlich eher stillschweigend dazu verschworen haben, sich lieber dem Islam zu unterwerfen als einen Weg der Konfrontation einzuschlagen. Vermutlich aus Feigheit und Korruptheit kehren sie betrügerisch und landesverräterisch diese Problematik unter den Teppich und verhindern eine Thematisierung, dass sich eine nicht kleine Gruppierung im Land als klar terroristisch ausweist und eigentlich mit Verboten dagegen vorgegangen werden müsste oder zumindest die Sachlage breit diskutiert werden müsste, damit die verschiedenen islamischen Richtungen in unserem Land sich dem Grundgesetz und anderen deutschen Gesetzen unterstellen und nicht wie immer mehr der Fall, das Grundgesetz und andere Deutsche Gesetze der Scharia. Jedes, jede und jeder im Land sollte sich dieser Problematik bewusst sein und aus der Kenntnis dieser Problematik heraus die entsprechenden demokratischen Wahlentscheidungen ableiten können.
Die herrschenden Verfassungsfeinde lösen das Problem dadurch, dass sie vertuschen und alle, die darauf aufmerksam machen aus dem Verkehr ziehen, mundtod machen und die Reichweite beschneiden. Nicht anders ist es zu erklären, dass meine Webseite nur wenige Aufrufe hat. Selbst Alternativmedien scheinen inzwischen vom Islam dermaßen eingeschüchtert, dass auch von diesen niemand den Fall aufgreift. Dazu passt, dass Frau Weidel Diskussionen über den Islam vermeidet, weil die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist.

  1. Verbotsirrtum (§ 17 StGB) / Schuldbewertung
    Ich war mir als juristischer Laie, der ich nur das nachgemacht habe, was ich vielfach im Internet und vom ÖRR beobachtet habe, nicht bewusst, dass § 201 StGB in dieser Konstellation (rein dienstlicher Inhalt; Beweissicherungs-Motiv) strafrechtlich relevant ist. Jedenfalls lag ein Verbotsirrtum vor (§ 17 StGB). Dies ist bei der Schuld- und Strafzumessung erheblich zu berücksichtigen, zumal ich nach Kenntnis des Ermittlungsverfahrens am 23.10.2025 reagiert und den Beitrag angepasst habe.
  2. Verfassungsrechtlicher Rahmen: Art. 5 GG, Art. 3 GG, Rechtsstaatsprinzip
    Ich bitte das Berufungsgericht, bei der Bewertung und Rechtsfolgenentscheidung den grundrechtlichen Rahmen mitzuberücksichtigen:

Art. 5 Abs. 1 GG (Meinungsfreiheit/Informationsinteresse) im Spannungsfeld zu Persönlichkeitsrechten,
Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichbehandlung) soweit vergleichbare Fälle in der Praxis unterschiedlich behandelt werden, Verweis auf Strache, die vielen vergleichbaren Vorgehensweisen von YouTubern und ÖRR-Formaten, die ständig damit arbeiten.
Art. 20 Abs. 3 GG (Bindung von Rechtsprechung und Verwaltung an Gesetz und Recht) als Maßstab rechtsstaatlicher Abwägung.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Prokop

Belege:
Anhang 1 Meine Petition aus dem Jahre 2018
Anhang 2 offner Brief an Prof. Kiel 2023, damaligen Vorsitzenden beim BAG
Anhang 3 schreiben OStA Dr. Mayer
Anhang 4 Belege für ÖRR-Hetze gegen alles, was nicht Islam ist. Vergleichbares zum Islam? Fehlanzeige

Vielteilige Podcastfolge „Just Love“, in dem der Gründer von Bhakti Marga wegen sehr viel geringerer Vergehen als der beste aller Menschen im Islam respektlos durch den Dreck gezogen wird. https://www.hessenschau.de/podcasts/just-love/index.html

Quarks Science Cops untersucht die segensreiche Anthroposophie eingängig, aber der Koran, von dem die Muslime mit wissenschaftlichem Anspruch behaupten, in ihm stehe alles Wissen und man bräuchte sonst keine Bücher, wird nicht angerührt.
https://www.youtube.com/watch?v=K–XcabT484
https://www.youtube.com/watch?v=uOU3nkka1A0
https://www.youtube.com/watch?v=DesvJh-aoYQ
Von vielen Tausenden Seiten, können bei Anastasia wenige mit viel bösem Willen als kritisch angesehen werden. Ein feindlicher Podcast mit mehreren Episoden soll aufklären. Wann nimmt sich der ÖRR mal genauso gewissenhaft den Koran und den besten aller Menschen, den Schwerstverbrecher Mohammed vor und klärt über ihn auf?
Etc.
Doku Cash und Karma: Yoga Vidya wird mit falschen Behauptungen durch den Dreck gezogen. https://www.youtube.com/watch?v=Lb5vkE5IE_g

Anlage 5 Aufrufe im Monat
Anlage 6 Verweildauer eines Besuchers.